Messerstecher von Johannis: Heute fällt das Urteil

16.10.2019, 06:00 Uhr
Verteidiger Udo Freier kennt Daniel G. seit Jahren – der wohnungslose Angeklagte aus Sachsen-Anhalt hat ein dickes Vorstrafenregister mit 18 Einträgen.

© Foto: Isabel-Marie Köppel Verteidiger Udo Freier kennt Daniel G. seit Jahren – der wohnungslose Angeklagte aus Sachsen-Anhalt hat ein dickes Vorstrafenregister mit 18 Einträgen.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe, die besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung – mehr geht nicht.

Es sind die härtesten Sanktionen, die das Strafrecht zu bieten hat, die Oberstaatsanwalt Thomas Weyde im Strafverfahren um den Messerstecher von St. Johannis fordert: Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe prüft die Strafvollstreckung nach 15 Jahren, ob der Gefangene eine Chance kriegt, sprich, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dieser Automatismus nach 15 Jahren wird ausdrücklich außer Kraft gesetzt, wenn in dem Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist.

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