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Messerstecher von Johannis: Heute fällt das Urteil
Nürnberg
-
Heute wird im Prozess um den Messerstecher von St. Johannis das Urteil gesprochen. Was Daniel G. trieb, fremde Frauen anzugreifen, blieb im Dunkeln.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe, die besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung – mehr geht nicht.
Es sind die härtesten Sanktionen, die das Strafrecht zu bieten hat, die Oberstaatsanwalt Thomas Weyde im Strafverfahren um den Messerstecher von St. Johannis fordert: Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe prüft die Strafvollstreckung nach 15 Jahren, ob der Gefangene eine Chance kriegt, sprich, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dieser Automatismus nach 15 Jahren wird ausdrücklich außer Kraft gesetzt, wenn in dem Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist.
"Sie wollten meine Mandantin töten. Sie haben es nicht geschafft. Sie ist das Gegenteil von Ihnen. Sie ist eine starke Frau – und Sie weinen nur über Ihr eigenes Versagen."
Das Geständnis des Angeklagten will Anwalt Bär höchstens als Teilgeständnis gewertet wissen. Mit keiner einzigen Silbe habe G. erklärt, warum er die Frauen angriff, als er tränenreich die Taten einräumte. "Ihre Erklärung entspringt Selbstmitleid, von Reue und Schuldeinsicht keine Spur. Die Wucht und Brutalität, mit der Sie zugestochen haben, zeigt Vernichtungswillen."
Gerade diesen Tötungswillen stellen die Verteidiger Günther Bogatz und Udo Freier infrage: Daniel G. habe nicht in allen Fällen in Tötungsabsicht gehandelt, es handle sich nur bei dem Angriff gegen Maria H. um eine versuchte Tötung. Bei einer Tat sei der Angeklagte vom Mordversuch zurückgetreten, der dritte Angriff sei nur eine gefährliche Körperverletzung. Überdies habe sich G. zu Prozessbeginn entschuldigt, sein zu Boden gerichteter Blick sei als Zeichen der Scham zu verstehen. Die Verteidiger plädieren für eine neue Perspektive für Daniel G.: Er soll in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden, der Erfolg einer Therapie sei nicht auszuschließen. G. hatte seine Verbrechen bereits im Januar, während er in U-Haft saß, bei der Kripo gestanden.
Ohnehin war die Beweislast erdrückend: Mit Hilfe der Aufnahmen von Überwachungskameras konnten die Stunden vor den Messerangriffen rekonstruiert werden, an der Kleidung des Daniel G. klebte Blut von einer der geschädigten Frauen.
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