Wieder Knöllchen: Supermarktkunden in Nürnberg verärgert
10.12.2018, 05:20 UhrEs soll nur ein kurzer Einkauf werden. Weil Peter Then nicht findet, wonach er sucht, verlässt er die Aldi-Filiale in der Bessemerstraße schon nach wenigen Minuten wieder. Als er zu seinem Wagen zurückkehrt, findet er einen Zettel an der Windschutzscheibe. Darauf steht, dass er 15 Euro Strafe zahlen solle. "Ich war doch nur fünf Minuten im Laden", ärgert sich Then. Dass Kunden fürs Parken auf dem Filialparkplatz Strafe zahlen sollen, hält nicht nur er für untragbar. Vergleichbare Fälle sorgten zuletzt bei einer Rewe-Filiale in der Fürther Südstadt und einem Kaufland-Supermarkt in Roth für Schlagzeilen. Doch warum werden Then und zahlreiche andere Kunden zur Kasse gebeten?
Strafzettel auf Supermarkt-Parkplätzen: Dürfen die das?
Das liegt daran, dass sie keine Parkscheibe aufs Amaturenbrett gelegt haben. Die Filiale in der Bessemerstraße wird seit Dezember 2017 überwacht. Bereits im Frühjahr 2016 hat die Aldi-Süd-Regionalgesellschaft Roth, zu der auch die Nürnberger Filialen gehören, die Parkraumüberwachung eingeführt und seitdem auf einige wenige Filialen ausgeweitet, wie Unternehmenssprecher Tobias Neuhaus erklärt.
Ärger über Fremdparker
Das Parken auf den Aldi-Süd-Filialen sei für Kunden immer kostenlos. Gelegentlich komme es in Innenstädten, in der Nähe von Bürogebäuden oder an Bahnhöfen aber zu Engpässen durch Fremdparker. Das Geschäft in der Bessemerstraße liegt in unmittelbarer Nähe zur Regional- und U-Bahnhaltestelle Nordostbahnhof. "Der Kundenparkplatz wurde häufig von Berufspendlern genutzt", sagt Neuhaus. Das führte dazu, dass der Parkplatz zu Zeiten, in denen eher wenige Kunden in der Filiale waren, voll besetzt war.
Immer mehr Kunden hätten sich beschwert, dass sie in Stoßzeiten mit ihrem Auto keinen Platz mehr gefunden hätten. Aus diesem Grund, erklärt Neuhaus, hat sich die zuständige Regionalgesellschaft dazu entschlossen, den Parkplatz durch ein externes Unternehmen, die PRS Parkraum Service GmbH, kontrollieren zu lassen. "Aldi Süd zahlt nicht für die Parkraumüberwachung und profitiert davon auch nicht finanziell", betont Neuhaus. Für die Kunden bedeutet die Vorgabe, dass sie für die Dauer ihres Einkaufs eine Parkscheibe anbringen sollen. So können sie für eine Stunde kostenlos parken.
"Bitte denken Sie an die Parkscheibe"
Natürlich kann man nicht voraussetzen, dass jeder, der ein bisschen Obst oder ein Feierabendbierchen einkaufen will, an die Regelung denkt oder überhaupt von ihr weiß. Den Verantwortlichen von Aldi kann man aber kaum den Vorwurf machen, dass sie nicht ausreichend auf die Parkscheibenpflicht hinweisen würden.
Schon beim Befahren des Grundstücks machen zwei Schilder auf die Regelung aufmerksam. Acht weitere sind auf dem gesamten Parkplatz verteilt. Selbst wenn man sie alle übersehen haben sollte, müsste einem spätestens beim Betreten der Filiale das riesige orangefarbene Schild über den Eingangstüren ins Auge stechen, auf dem es noch einmal heißt: "Bitte denken Sie an die Parkscheibe."
Eigentümer privater Flächen – in diesem Fall Aldi – können selbst bestimmen, wer dort wie lange sein Fahrzeug abstellen darf, erklärt Laura Wessel von der beauftragten PRS Parkraum Service GmbH. Ebenso steht ihnen frei, eine Parkscheibenpflicht zu erlassen.
Wer sein Auto auf einem Parkplatz abstellt, akzeptiert die Parkplatzordnung und geht automatisch einen Nutzungsvertrag ein. Wird das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt, droht auf dem Aldi-Parkplatz in der Bessemerstraße ein Bußgeld von bis zu 30 Euro.
Kontrolleure schauen genau hin
"Unsere Kontrolleure verschaffen sich beim Betreten zunächst einen Überblick über die aktuelle Situation", erklärt Wessel. Sie beobachten, ob sich Kunden auf dem Weg zur Filiale befinden, gerade aus der Filiale kommen oder ob Passanten den Parkplatz in eine andere Richtung verlassen. Anschließend kontrollieren sie die einzelnen Fahrzeuge. Autos, die wiederholt unberechtigt auf dem Parkplatz abgestellt sind, werden laut Wessel abgeschleppt.
Für Autofahrer, die keine Parkscheibe dabei haben, gibt es übrigens einen kleinen Vorrat kostenloser Exemplare an der Kasse oder auch bei den Mitarbeitern der Parkraumüberwachung, wie Aldi-Sprecher Neuhaus erklärt.
Wenn ein Kunde binnen zehn Tagen nach Ausstellung des Strafzettels seinen Einkauf nachweisen kann, veranlasst die Filiale oder der Kundenservice laut Neuhaus "eine kulante Stornierung des Knöllchens."
45 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen