15-Kilometer-Radius: Das bedeutet die Maßnahme für Roth und Schwabach
7.1.2021, 11:04 UhrMarkus Söder verkündete am Mittwoch die Einschränkung des Bewegungsradius für besonders von Corona betroffene Kommunen. Dazu gehören solche, deren Sieben-Tage-Inzidenz 200 übersteigt. Orte über dieser Grenze gelten in Bayern ohnehin als Hotspots und dazu zählt auch der Landkreis Roth mit einer aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 202,0 (Stand: 7.1.2021, 0.00 Uhr). Die Stadt Schwabach hingegen liegt mit 185,5 (Stand: 7.1.2021, 0.00 Uhr) aktuell noch knapp unter diesem Wert.
Mit der Einschränkung des Bewegungsradius sollen vor allem Tagesausflüge in überlastete Regionen im Winter verhindert werden. Von der Regelung ausgenommen sind Besuche bei Familienangehörigen, der Weg zum Einkaufen oder zum Arbeitsplatz. Einige beliebte Naherholungsgebiete in der Region Roths oder Schwabachs dürfen damit nicht mehr besucht werden.
Diese neuen Regelungen gelten ab 11. Januar
Ein Ausflug in die Fränkische Schweiz ist für Rother damit beispielsweise tabu, auch ein Wochenendausflug in die Berge fällt flach. Schwabacher könnten, sollte der Inzidenzwert dort noch steigen, zwar nach Nürnberg fahren, der Altmühlsee hingegen wäre zu weit entfernt. Der 15-Kilometer-Radius bemisst sich nicht von der eigenen Adresse aus, sondern von der jeweiligen Ortsgrenze.
Söder appellierte an die Bürger, sich nicht leichtsinnig von außerhalb in Hotspot-Regionen zu begeben.
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Noch sind die Maßnahmen zur Verlängerung und Verschärfung der Corona-Einschränkungen in Bayern nicht final geklärt. Am Freitag wird im Bayerischen Landtag über die Vorhaben beraten.
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