Sanfter Lockerungskurs: So soll der Restart in Bayern ablaufen

Tobi Lang

Online-Redakteur

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8.3.2021, 13:50 Uhr

Bayern geht auf Lockerungskurs, zumindest sanft. Nachdem sich Bund und Länder am Mittwoch auf einen Fahrplan für die kommenden Wochen geeinigt haben, hat Bayern nun mit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die gesetzliche Grundlage geschaffen. Dabei setzt die Staatsregierung auf drei Stufen, die der Corona-Ampel aus dem vergangenen Jahr ähneln. Der Mechanismus greift dann, wenn ein Inzidenzwert an drei Tagen in Folge überschritten wird. Der Einzelhandel hat so etwas mehr Planungssicherheit - und muss im Extremfall nicht einen Tag nach der Eröffnung wieder zusperren. Was sich konkret ändert:


Etwas Hoffnung: Wie es für Bayerns Fitnessstudios weitergeht


Der Einzelhandel

Die Karenzzeit, das war aus dem Umfeld von Einzelhändlern zu hören, ist ein wichtiges Signal. Öffnung und Schließung innerhalb von einem Tag werden so verhindert, die Unternehmer bekommen etwas Planungssicherheit. Dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, dürfen Geschäfte unter Auflagen öffnen - dazu gehören eine bestimmte Kundenanzahl pro Quadratmeter und eine strikte FFP2-Maskenpflicht. In einem Korridor zwischen 50 und 100 sind sogenannte "Click and Meet"-Termine möglich. Heißt: Der Einzelhandel darf dort Kunden für einen festen Zeitraum nach Absprache empfangen. Mehr zu den Regeln lesen Sie hier.

Die Außengastronomie

Hier, und das ist keine Überraschung, wird es noch dauern. Frühestens ab dem 22. März darf die Außengastronomie öffnen, ebenfalls inzidenzabhängig. Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung definiert auch, wann Schnelltests notwendig sind. Im Korridor zwischen 50 und 100 müssen dann, wenn sich Menschen aus verschiedenen Hausständen treffen, alle ein negatives Ergebnis vorlegen. Erlaubt sind Selbst- und Schnelltests. Fällt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, entfällt die Maßnahme. In jedem Fall müssen aber die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Mehr zu den Plänen für die Gastronomie lesen Sie hier.

Die Fitnessstudios

Die Betreiber bekommen zumindest etwas Hoffnung. Die Verordnung legt den Grundstein dafür, dass sogenannte Outdoor-Studios betrieben werden dürfen. Die Kette McFit scheiterte damit in mehreren Städten, Behörden schlossen reihenweise Freiluft-Studios. In Bayern ist nun die gesetzliche Bedingung für die Angebote geschaffen. Welche Studios aber wirklich Outdoor-Studios eröffnen wollen, ist unklar. Für die Innenräume gibt es noch keine konkreten Lockerungspläne. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Tattoostudios und Massagepraxen

Die Branche ist entsetzt. Seit Monaten machen die Betreiber von Tattoostudios keinen Umsatz, viele kämpfen um die Existenz. Sogenannte "körpernahe Dienstleistungen" sind zwar grundsätzlich wieder möglich - in Bayern aber, mit Ausnahme von Friseuren, nicht. Sowohl Tattoostudios als auch Massagepraxen wird der Betrieb explizit untersagt. Eine konkrete Perspektive für die Unternehmen gibt es nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Ausgangsbeschränkung

Sie wurde zwar in den vergangenen Wochen zunehmend aufgeweicht, galt aber nach wie vor. Menschen in Bayern durften ihr Haus bislang zur mit sogenanntem "triftigen Grund" verlassen. Sport war bereits möglich, der Besuch bei Freunden unter Einschränkungen auch. Nun müssen sich Bürger aber bei einer Polizeikontrolle nicht mehr rechtfertigen, denn: Die allgemeine Ausgangsbeschränkung im Freistaat wurde abgeschafft. Mehr dazu lesen Sie hier.

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