Corona-Zahlen
Neue Regeln in Weißenburg-Gunzenhausen stehen bevor
5.11.2021, 15:09 UhrImmer mehr Einrichtungen sind von Corona-Infektionen betroffen, informierte das Weißenburger Landratsamt. Die Quarantäne in der Einrichtung für Menschen mit Behinderung von Diakoneo in Polsingen konnte für die meisten Wohnbereiche aufgehoben werden. Vereinzelt sind aber noch Bewohner und Beschäftigte in Quarantäne.
Es sind auch drei Personen, die in der Einrichtung gelebt haben, an oder mit Corona verstorben. Außerdem ist das Haus Treuchtlingen von Regens Wagner sowie der Seniorenhof Pleinfeld von Corona-Infektionen betroffen. Die positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende befinden sich in Quarantäne, teilte das Landratsamt mit.
Im Klinikum Altmühlfranken werden an den beiden Standorten in Weißenburg und in Gunzenhausen derzeit 23 Personen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt. Drei Personen werden auf der Intensivstation behandelt.
Angespannte Situation im Gesundheitsamt
„Aufgrund der hohen Anzahl an täglich gemeldeten Neuinfektionen kann es bei der Ausstellung von Quarantänebescheiden durch das Gesundheitsamt leider zu zeitlichen Verzögerungen kommen“, heißt es vom Landratsamt. Das Gesundheitsamt wird personell nochmals verstärkt, um die Abläufe wieder zu beschleunigen. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis für die angespannte Situation.
Da die meisten Anliegen telefonisch beantwortet werden müssen, sind die Leitungen oft besetzt. Bei Fragen oder Anliegen ist es deshalb am besten, eine E-Mail an gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de schicken. Diese werden auch am Wochenende gelesen und bearbeitet.
Außerdem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass sich die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung geändert haben. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktpersonen nun selbst informieren. Enge Kontaktpersonen sollen sich dann umgehend beim Gesundheitsamt melden und werden zeitnah über eine mögliche Quarantäne informiert. Details will das Landratsamt kommende Woche vermelden.
Impfquote "deutlich zu niedrig"
In der Woche vom 25. bis zum 31. Oktober 2021 wurden 278 Personen aus dem gesamten Landkreis positiv auf eine Corona-Infektion getestet, davon waren 154 Personen ungeimpft. Zwar können sich auch geimpfte Personen mit Corona infizieren, allerdings zeigt sich das die Viruslast bei diesen deutlich geringer ist als bei Ungeimpften und die Impfung zumindest vor einem schweren Verlauf schützt.
„Die Impfquote im Landkreis ist mit etwas über 62 Prozent noch deutlich zu niedrig. Dies sieht man auch an den hohen Infektionszahlen im gesamten Landkreis. Die Impfungen sind ein sehr wichtiger Baustein, um die Corona-Pandemie wieder einzudämmen“, wird Landrat Manuel Westphal in der Pressemitteilung zitiert. Alle Informationen zu den Impfungen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum.
Ausweitung der Tests
Die hohen Infektionszahlen erfordern auch eine Ausweitung der Testkapazitäten im Landkreis. Am Samstag besteht die Möglichkeit für berechtige Personen, kostenlose PCR- sowie Antigen-Schnelltests an den beiden lokalen Testzentren des Landkreises auf den Kirchweihplätzen in Weißenburg und Gunzenhausen zu erhalten.
Sonntags können derzeit keine PCR-Tests angeboten werden, da hierfür keine Laborkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Details zu den Testmöglichkeiten finden sich auf www.landkreis-wug.de/ corona-testmoeglichkeiten/
Diese neuen Regeln gelten wohl ab Sonntag
Aufgrund der Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am heutigen Samstag in Kraft tritt, können bayernweit wieder Verschärfungen der Corona-Regeln eintreten. Aufgrund der bayernweiten Intensivbettenbelegung wird nach Stand der Dinge die bayernweite Krankenhausampel am Wochenende auf „gelb“ stehen.
Das bedeutet, dass ab Sonntag, 7. November, bayernweit wieder eine FFP2-Maskenpflicht gilt (in der Grundschule genügt eine Stoffmaske, in den übrigen Klassen eine medizinische Maske). Wo vorher 3G galt, gilt nun 3Gplus und wo es bisher 3Gplus hieß kommt dann 2G zur Anwendung.
Am Klinikum Altmühlfranken gilt bei gelber Ampel ebenfalls 3Gplus. Das bedeutet, dass ausschließlich Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt erhalten. Ausnahmen gelten lediglich für Besucherinnen und Besucher, die Angehörige beim Sterben begleiten müssen, sowie für Partner, die ihre Frauen bei der Geburt begleiten.
Regionale Hotspotregelung
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht zudem eine regionale Hotspotregelung vor. Das bedeutet, dass bei einer Intensivbettenbelegung von mindestens 80 Prozent im Leitstellenbereich sowie einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 300 im Landkreis die Maßnahmen entsprechend der roten Krankenhausampel gelten würden. Für Weißenburg-Gunzenhausen bedeutet das, dass die Intensivbettenbelastung an beiden Standorten des Klinikums Altmühlfranken sowie des Klinikums in Roth sowie Schwabach betrachtet werden muss.
Sollten die genannten Grenzwerte überschritten werden, käme zur FFP2-Maskenpflicht (auch hier gelten Ausnahmen an den Schulen) auch eine 2G-Regelung für Veranstaltungen aller Art. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3Gplus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Die Zugangsregelung 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt unter diesen Voraussetzungen in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sowie alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Ausnahmen sind hier der Handel und der ÖPNV.
Landratsamt informiert umgehend über neue Regeln
Das Landratsamt würde umgehend – auch am Wochenende – bekanntmachen, wenn diese neuen Regelungen greifen. Sie würden dann ab dem Tag nach der Bekanntmachung gelten. Auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de findet sich neben der Sieben-Tage-Inzidenz ab sofort auch die Intensivbettenbelegung im Leitstellenbereich. Außerdem finden sich dort auch neue Regelungen.
Das Bayerische Gesundheitsministerium wird am Samstag, 6. November, auf den Seiten www.stmgp.bayern.de und www.coronavirus.bayern.de die jeweiligen Grenzwerte für alle bayerischen Landkreise bekanntgeben.