Invasive Art
Bald auch in Deutschland? Nachbarland verbietet beliebte Hecke
18.3.2024, 08:48 UhrMan müsse die Gefahr einer Invasion unterbinden und die fremden Pflanzen ausrotten, schreibt das Schweizer Bundesamt für Umwelt in einem Bericht. Mit diesen markigen Worten sagt die Schweiz Neophyten, also gebietsfremden Pflanzen, den Kampf an. Dazu gehört auch der beliebte Kirschlorbeer, der in vielen Gärten vor sich hin wuchert und, wie das "Baumlexikon" verrät, ursprünglich aus Kleinasien stammt. Die Pflanze gilt als äußerst widerstandsfähig, kann Temperaturen bis zu -20 Grad aushalten und ist immergrün. Einer der Gründe, warum sie so beliebt ist.
In der Schweiz ist damit jetzt aber Schluss. Ab dem 1. September darf der Kirschlorbeer nicht mehr importiert, verkauft, verschenkt, vermietet oder getauscht werden, so die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ). Selbiges gilt dann auch für den Schmetterlingsflieder und den Blauglockenbaum. Wer bereits einen Kirschlorbeer oder eine der anderen Pflanzen besitzt, darf diese aber im heimischen Garten belassen. Doch warum sagt die Schweiz insbesondere dem Heckengewächs den Kampf an? Das liegt daran, dass vom Kirschlorbeer einige Gefahren für die Umwelt ausgehen. So hatte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bereits im Jahr 2021 einen Artikel veröffentlicht, in dem er der Pflanze vorwarf, heimische Arten zu verdrängen. Selbst Betonmauern seien damit ökologisch wertvoller. Zudem ist das Gewächs für den Menschen giftig. Ansichten, die die Schweizer Regierung teilt.
Härteres Vorgehen geplant gewesen
Auch befürchtet sie durch die Neophyten einen Schaden in Millionenhöhe, wenn diese sich weiter ausbreiten. Ursprünglich hatte die Schweiz ein weitaus härteres Vorgehen geplant, das dafür gesorgt hätte, dass die Behörden in bestimmten Fällen den Kirschlorbeer gewaltsam hätten entfernen dürfen. Der Widerstand dagegen war aber zu groß.
In Deutschland sind ebenfalls zahlreiche Pflanzen aufgeführt, deren Besitz und Vermarktung EU-weit verboten ist. Der Kirschlorbeer steht jedoch bisher nicht auf dieser schwarzen Liste, obwohl das Bundesamt für Naturschutz ihn auf seiner Seite als Pflanze aufführt, die künftig heimische Arten verdrängen könnte. Auf Nachfrage des Portals "MyHomebook.de" gab das Amt aber Entwarnung: "Hieraus lassen sich aktuell keine Besitz- und Vermarktungsverbote ableiten." Bei einem Auftreten in freier Natur müsse jedoch geprüft werden, inwieweit andere Pflanzen gefährdet sein könnten. Alternativen zum Kirschlorbeer und Informationen zu dessen Gefahren finden Sie hier.