Ein gelber Warnhinweis irritiert
CovPass-App: Weshalb Sie Ihren Booster-Status eigentlich gar nicht zeigen müssen
17.1.2022, 19:38 UhrAuf der Ministerpräsidentenkonferenz vergangene Woche beschlossen Bund und Länder die Einführung von 2G plus auch in der Gastronomie - nur, wer geimpft oder genesen ist und einen negativen Testnachweis vorzeigen kann, soll Zutritt zu Restaurants, Bars oder Kneipen erhalten. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, kann auf den Test verzichten. Auch, wenn Bayern 2G plus in der Gastronomie vorerst nicht umsetzen möchte, gelten ganz ähnliche Regeln bereits in vielen Bereichen des Alltags, wie im Kino, im Fitness-Studio oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Für Betreiber solcher Einrichtungen bedeutet das einen beachtlichen Mehraufwand, sich aktuelle Tests oder den Nachweis über die Booster-Impfung vorzeigen zu lassen. Gäste können ihren Impfnachweis in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App hinterlegen, dort werden QR-Codes erzeugt, die daraufhin von Betreibern gescannt werden können. Geprüft werden soll die Gültigkeit der Impfnachweise mit der CovPassCheck-App des Robert-Koch-Instituts (RKI). Tatsächlich informiert die App aber nur darüber, ob das Zertifikat gültig ist, wie die Person heißt und was ihr Geburtsdatum ist - wieviele Impfungen die Person bereits erhalten hat und ob sie geboostert ist, lässt sich nicht einsehen.
Ein gelber Warnhinweis sorgt für Verwirrung
Wie sollen Betreiber von Freizeiteinrichtungen also prüfen, wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und wer nicht? Sowohl in der CovPass-App als auch in der Corona-Warn-App werden diese Informationen lokal auf dem Smartphone gespeichert, die CovPass-App warnt aber explizit davor, diese Daten den Betreibern zugänglich zu machen. Der Grund: Datenschutz. "Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor", heißt es dort in einer gelb markierten Warnmeldung. Geboosterte Personen können also nur den Status ihrer Auffrischungsimpfung nachweisen, wenn sie sich über diese Warnmeldung hinwegsetzen. Eine Lösung für dieses Dilemma ist nicht in Sicht, auch wenn der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband von dem Problem weiß und um Nachbesserung bittet.
Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich dazu gegenüber dem Nachrichtenportal netzpolitik.org wie folgt: "Eine entsprechende Funktion zur Einsicht in detaillierte Impfdaten in der CovPass-Check-App ist nicht vorgesehen und vor allem datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten". Zwar ist es möglich, sich über die CovPass-App ein PDF-Dokument zu generieren, das den aktuellen Impfstatus und auch die Anzahl der verabreichten Impfdosen widerspiegelt, das Problem löst das aber nur bedingt. Der Vorteil der App, keinen Zettel mit sich herumtragen zu müssen, fällt dann wieder weg - von der geringen Fälschungssicherheit eines PDF-Dokuments ganz abgesehen. Eine Alternative wäre dennoch, das PDF-Dokument auf dem Handy gespeichert vorzuzeigen.
Vor einem ähnlichen Problem stehen auch Menschen, die von einer Covid-Infektion genesen sind und danach doppelt geimpft wurden. Sie gelten als geboostert - weder der App noch dem PDF gelingt es allerdings, die Auffrischungsimpfung als solche anzuzeigen. Betroffene müssen bei Kontrollen also immer beide Nachweise vorzeigen. Eine Anpassung der App ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen, wenngleich den Entwicklern das Problem bekannt ist. Auf dem Portal GitHub teilen Sie mit, sie würden an einer "realisierbaren Lösung" zur Darstellung des Boosters arbeiten, können zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine Details nennen.
Einen Schritt in Richtung Lösung macht indes das Projektteam, das an der Entwicklung der Corona-Warn-App beteiligt ist: Mit einem Update zeigt die App nun direkt am Zertifikat an, ob die nachweisende Person 3G, 3G plus, 2G oder 2G plus erfüllt. Eine Funktion, die eine Booster-Impfung bestätigt und so die Befreiung von der Testpflicht ersichtlich macht, soll bald nachgereicht werden. Details finden Sie in folgendem Artikel:
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Dieser Artikel wurde mehrmals aktualisiert, zuletzt am 17. Januar 2022.