Haus und Garten im Herbst

Weg mit dem Laub? Für die Gartenarbeit kann es bis zu 50.000 Euro Bußgeld hageln

Isabel Pogner

Online-Redaktion

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22.10.2023, 20:20 Uhr
Laub vor der Haustür muss weg! Hinten im Garten sieht das anders aus. 

© Marcus Brandt, dpa Laub vor der Haustür muss weg! Hinten im Garten sieht das anders aus. 

Der goldene Herbst produziert braune Laubhaufen. Wer die am Abend zusammenkehrt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Und nicht nur das: Bei der Gartenarbeit gibt es einiges, was Grundstückbesitzer beachten sollten.

Vor dem Haus ist nicht gleich hinterm Haus. Auf dem Gehweg gilt: Dort muss der Anlieger das Laub wegrechen, damit Passanten nicht ausrutschen. Ist ein Grundstück vermietet, ist dafür eigentlich der Vermieter zuständig. Allerdings kann er das auch via Mietvertrag an die Mieter delegieren. Wen auch immer die frühmorgendliche Kehr-Arbeit trifft: Einfach auf die Straße schubsen darf man die Laubhügel nicht. Das sieht nicht schön aus und kann die Gullys verstopfen.

Hinter dem Haus sollten fleißige Hobbygärtner noch vorsichtiger mit dem Rechen umgehen. In den Blätterbergen verstecken sich nämlich gerne kleine Gartenbewohner. "Laub ist ein natürlicher Winterschutz für Flora und Fauna", schreibt der Naturschutzbund (NaBu) und empfiehlt: Laub rechen ja, aber am besten nicht komplett wegräumen, sondern "liegenlassen, beispielsweise in Form eines Laubhaufens in einer Gartenecke". Dort könnten Insekten, Igel oder andere Tiere überwintern. Im Frühling stürzen sich dann Würmer und Käfer auf die Laubreste und produzieren Humus. Also gleich noch ein Vorteil für den Gartenbesitzer, denn "die Nährstoffe bleiben im Garten".

Außerdem bittet der NaBu darum, den Laubbläser gegen einen Rechen auszutauschen. Denn "die ökologischen Schäden sind enorm: "Millionenfach werden Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub aufgesaugt und zerstückelt." Aber auch für Frösche und Eidechsen sei der Laubbläser lebensbedrohlich.

Keine laute Gartenarbeit nach 20 Uhr

Nicht nur Tiere können ein Problem mit der Laubentfernung haben. Ein Laubbläser ist etwa so laut wie ein Presslufthammer. Nach 20 Uhr sollten Grundstücksbesitzer des Nachbarschaftsfriedens wegen deshalb eher auf den Rechen umsteigen. Wem der Lärm egal ist, für den könnte es teuer werden: Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundesumweltministeriums ist es in Wohngebieten verboten, laute Geräte "an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr zu nutzen. In diesen Gebieten gilt darüber hinaus für bestimmte lärmrelevante Geräte, wie zum Beispiel für Laubbläser und Laubsammler, grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr." Die Regelung gilt auch für Nürnberg, erklärt die Stadt auf ihrer Website.

Die Strafen sind saftig: Für Ruhestörung gibt's bereits bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Noch teurer wird es, wenn der Laubbläser gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz verstößt, beispielsweise weil er die Umwelt massiv verdreckt. Das kann bis zu 50.000 Euro kosten.

Und auch die Entsorgung ist nicht ganz unkompliziert. Wer im Besitz eines großen Gartens und einer kleinen Biotonne ist, hat schnell ein Problem. Um das zu lösen, bieten viele Städte spezielle Laub-Müllsäcke an. Die holen die Abfallbetriebe zusätzlich zu den regulären Leerungen ab. In Nürnberg müssen die Gartenbesitzer aber selbst Müllabfuhr spielen. SöR erklärt: "Wer das Laub entsorgen will, kann dies bei den Gartenabfall-Sammelstellen tun".