Das müssen Sie unbedingt wissen
Briefwahl: Höchste Eisenbahn bei der Bundestagswahl 2025 – lieber doch nicht per Brief wählen?
18.1.2025, 04:55 UhrDie vorgezogene Bundestagswahl rückt mit großen Schritten näher. Bereits zum 21. Mal stimmen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über ein neues Parlament ab. Seit der im Jahr 2008 gelockerten Regelung für Briefwahlen kann jeder ohne Angabe von Gründen auf dem Postweg seine Stimme abgeben. Seitdem hat die Beliebtheit der Briefwahl ständig zugenommen. Bisheriger Rekord: die Bundestagswahl 2021. Damals stimmte mit 47,3 Prozent knapp die Hälfte per Brief ab. Das lag unter anderem an Corona, daher könnte der Anteil bei der Bundestagswahl 2025 etwas niedriger ausfallen. Doch die Briefwahl wird auch diesmal eine große Rolle spielen. Aufgrund der vorgezogenen Wahl wird es besonders knapp. Sollte man diesmal lieber nicht per Brief wählen? Das erfahren Sie hier - und auch alles Wichtige zur Briefwahl und warum die Stadt Nürnberg schon jetzt eine klare Empfehlung gegen die Briefwahl ausspricht.
Wie beantragt man die Briefwahl?
Um bereits vorab per Brief statt am Wahltag im Wahllokal abzustimmen, muss ein Wahlschein beantragt werden. Das ist nur bei der Gemeinde möglich, bei der man seinen Hauptwohnsitz hat. Der Antrag ist persönlich oder schriftlich zu stellen, heutzutage auch fast überall online möglich. Am einfachsten geht das in den meisten Fällen mit der Wahlbenachrichtigung, die Sie einige Zeit vor der Wahl in Ihrem Briefkasten finden.
Denn auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich ein Vordruck für die Beantragung der Briefwahl. Den können Sie ausfüllen und zurückschicken, um Ihre Wahlunterlagen per Post zu erhalten. Oft befindet sich mittlerweile auch ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, dann wird es sogar noch einfacher und bequemer.
Scannen Sie einfach den Code mit Ihrem Smartphone oder Tablet und füllen Sie den Briefwahlantrag online aus. Außerdem können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich direkt bei der Gemeinde abholen oder sogar an Ort und Stelle wählen - auch jetzt schon, Sie müssen nicht länger warten. Dann sind für den Antrag oder die Wahl vor Ort bei der Gemeinde nur folgende Daten notwendig: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Bis wann muss ich den Briefwahlantrag stellen?
Am besten so schnell wie möglich. Durch die vorgezogene Bundestagswahl 2025 bleibt diesmal deutlich weniger Zeit als sonst. Allerspätestens haben Sie bis Freitag vor der Wahl Zeit, also bis zum 21. Februar 2025, und zwar um 15 Uhr. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie etwa eine plötzliche Erkrankung. Dann endet die Frist am Wahltag selbst, also am 23. Februar 2025, ebenfalls um 15 Uhr.
So funktioniert die Briefwahl, diese Unterlagen bekommen Sie
Haben Sie die Briefwahl rechtzeitig beantragt, erhalten Sie alle notwendigen Briefwahlunterlagen per Post. Dazu gehört der Wahlschein, der Stimmzettel mit einem extra Umschlag, ein roter Wahlbriefumschlag mit Ihrer Anschrift und ein Merkblatt mit einer Anleitung und Hinweisen zur Briefwahl. Damit können Sie sofort Ihre Stimme für die Bundestagswahl 2025 abgeben.
Sie haben bei der Wahl zum Bundestag zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Sie setzen also jeweils nur ein Kreuz. Danach stecken Sie Ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu. Der verklebte Stimmzettelumschlag kommt dann in den roten Wahlbriefumschlag, auf dem Ihre Adresse bereits aufgedruckt ist. Ganz wichtig: Außerdem packen Sie den Wahlschein mit in den roten Umschlag. Den müssen Sie unbedingt mit dem Datum versehen und unterschreiben. Anschließend verschließen Sie auch den roten Wahlbriefumschlag und verschicken Ihre Briefwahlunterlagen. Innerhalb Deutschlands ist das für Sie kostenlos, Sie benötigen also keine Briefmarke. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde abgeben. Wo das geht, steht auf dem roten Wahlbriefumschlag. Allzu viel Zeit sollten Sie sich dabei insbesondere bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nicht lassen.
Vorgezogene Wahl, wenig Zeit: Lieber doch nicht per Brief wählen?
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr vorliegen. Verschicken Sie Ihre Briefwahlunterlagen daher so früh wie möglich, allerspätestens drei Werktage vor dem Wahltag am 23. Februar. Beantragen Sie also Ihre Briefwahlunterlagen so früh wie möglich. Wenn Sie auf jeden Fall per Brief wählen wollen, dann beantragen Sie die Unterlagen am besten schon jetzt bei Ihrer Gemeinde und warten Sie nicht erst auf die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten. Nutzen Sie, wenn möglich, die Option, mit Ihren Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde vor Ort zu wählen, statt die Unterlagen per Post einzuschicken. Oder Sie wählen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl diesmal ausnahmsweise doch ganz klassisch am Wahlsonntag im Wahllokal. Das empfiehlt auch die Stadt Nürnberg - aus gutem Grund.
Da die Unterlagen erst nach dem 30. Januar gedruckt und verschickt werden können, kommen sie nämlich voraussichtlich erst um den 10. Februar bei den Wählerinnen und Wählern an. Damit bleiben weniger als zwei Wochen bis zur Wahl am 23. Februar. Der Grund: Die Parteien haben noch bis zum 20. Januar Zeit, um Ihre Listen fertigzustellen. Die Stadt Nürnberg befürchtet, dass das zum Problem werden könnte und empfiehlt daher die klassische Wahl am 23. Februar im Wahllokal.