Bund und Länder einigen sich: Diese Corona-Maßnahmen gelten ab 2. November

28.10.2020, 17:23 Uhr
Mit einem "Lockdown Light" sollen die rasant steigenden Infektionszahlen kontrolliert werden.

© Oliver Berg, dpa Mit einem "Lockdown Light" sollen die rasant steigenden Infektionszahlen kontrolliert werden.

Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder. Nach zwei Wochen - also etwa um den 11. November - wollen die Kanzlerin und die Regierungschef erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.

Ein Überblick über die am Mittwoch aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Maßnahmen:

Der Bund plant milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.

Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über diese Einigung berichtet.

Gastronomiebetriebe müssen vom 2. November für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen. Auch das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch.

Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden im November verboten sein. Hotels dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen zum Übernachten genutzt werden.

Bund und Länder wollen wegen der Corona-Krise Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser ebenfalls vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch. Die Regelung betreffe auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden.

Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, Homeoffice zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.

Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen im November schließen. Friseursalons bleiben aber - anders als im Frühjahr - unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.

Trotz drastisch steigender Corona-Infektionszahlen sollen Groß- und Einzelhandel im November offen bleiben. Bund und Länder einigten sich darauf, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen.

Der Profisport muss den gesamten November auf Zuschauer verzichten. Das gilt auch für die Fußballbundesliga, wie die dpa berichtet. Schulen und Kindertagesstätten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen auch im November verlässlich geöffnet bleiben.

Risikogruppen sollen besonders geschützt werden: Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte sollen Anspruch auf Schnelltests haben. Die verfügbaren Corona-Schnelltests "sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden", damit sichere Kontakte ermöglicht werden könnten.


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Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober um 17.20 Uhr.

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