Das ändert sich ab heute für Geimpfte und Genesene in Bayern
6.5.2021, 07:45 UhrZweifach Geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen können sich freuen. Seit Donnerstag werden ihnen in Bayern wieder deutlich mehr Freiheiten zugestanden, auf die sie grundrechtlich einen Anspruch haben. Bundesweit sollen die Lockerungen mit einer knappen zeitlichen Verzögerung in Kraft treten, nämlich ab Samstag.
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"Das ist ein wichtiger Schritt in die Normalität", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu den Neuerungen, auf die sich das Kabinett im Umlaufverfahren zwischen den Ressorts bereits geeinigt hatte. Man könne es nicht länger verantworten, Menschen den strengen Corona-Regeln zu unterwerfen, wenn von ihnen allenfalls noch ein denkbar geringes Risiko ausgehe.
Was wird nun alles anders? Für doppelt Geimpfte und Genesene gelten die nächtlichen Ausgangssperren nicht mehr. Sie dürfen sich also, wann immer sie wollen, im öffentlichen Raum aufhalten. Allerdings kann es ihnen dabei passieren, dass sie in eine Polizeikontrolle geraten. Dann müssen sie ein Dokument vorweisen, das ihre Impfungen bestätigt - in der Regel den Impfpass.
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Fälschungssichere Dokumente?
Solche Kontrollen gebe es ja bereits, erklärte die Ministerin. Schließlich seien auch andere Menschen in den Zeiten der Ausgangssperre unterwegs, die sich ausweisen müssten. Natürlich könnten solche Dokumente gefälscht werden, so die Justizministerin. Jeder, der sie illegal herstelle oder verwende, müsse aber wissen, "dass das strafrechtliche Konsequenzen haben wird".
Die Polizei hat die Politik bereits aufgefordert, für unmissverständliche Regelungen zu sorgen. Den Bürgerinnen und Bürgern müsse klar gemacht werden, welche Dokumente sie mit sich führen müssen, wenn sie während der Ausgangssperre in eine Kontrolle geraten, sagte Jörg Radek, stellvertretender Chef der Gewerkschaft der Polizei. Vor allem gelte es, fälschungssichere Nachweise einzuführen.
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Auch die Kontaktbeschränkungen werden für die Betroffenen wegfallen. Sie zählen - wie bisher schon unter 14-Jährige - einfach nicht dazu, wenn es um Treffen zwischen mehreren Haushalten geht. Christine Lambrecht nannte gleich mehrere Beispiele, warum sie das für sinnvoll hält: Oma und Opa könnten nun wieder gemeinsam ihre Enkelkinder besuchen und Pflegeheimbewohner dürften im Speisesaal zusammen essen.
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Im Heim wieder gemeinsam essen
Sie persönlich habe die Einschränkungen für Alte und Pflegebedürftige in den zurückliegenden Monaten als "sehr belastend" empfunden. Deswegen sei sie nun froh, dass sie wieder aufgehoben werden können, nachdem die Heimbewohner(innen) so lange zu ihrem eigenen Schutz in einem Ausnahmezustand hätten leben müssen.
Eine wesentliche Neuerung für Geimpfte und Genesene ist die Gleichstellung mit den Getesteten. Der Impfpass ist ab Donnerstag in Bayern so viel wert wie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Das trifft etwa auf Friseurbesuche und den Besuch von Läden zu - ebenso wie auf andere Einrichtungen, die nur mit Test betreten dürfen.
Einen Anspruch darauf, gemäß dem Infektionsschutzgesetz geschlossene Geschäfte/Betriebe besuchen zu dürfen oder verbotene Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen, gibt es nicht. Ein Geimpfter kann also weiterhin nicht die Innengastronomie aufsuchen, wie das die Opposition im Bundestag ins Gespräch gebracht hatte.
Tests fallen bei der Einreise weg
Bei der Rückkehr aus dem Ausland entfallen für die Betroffenen Corona-Tests und Quarantänevorschriften. Eine Ausnahme sind Regionen, die besonders stark von Virusmutationen betroffen sind. Hier können Geimpfte und Genesene den Regeln unterliegen, die auch für alle anderen gelten.
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Bei diesem Punkt gibt es Widerspruch vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dessen Vorsitzende Ulrike Teichert bezeichnete es als "fatal", wenn künftig im Normalfall alle Testpflichten künftig wegfielen. Die Tests verschafften der Medizin einen Überblick über das Infektionsgeschehen und die Varianten.
Im Laufe der Woche werden sich noch der Bundestag und der Bundesrat mit den Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene befassen. Justizministerin Lambrecht geht davon aus, dass an dem Verordnungsentwurf der Regierung nichts Wesentliches mehr verändert wird und die Neuerungen bundesweit zum Wochenende in Kraft treten. Bayern wartet, wie andere Bundesländer, das Prozedere ohnehin nicht mehr ab und reagiert schon ab Donnerstag.