Duogynon-Skandal: CDU wirkt als Bremsklotz im Ausschuss

Martin Damerow

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24.4.2021, 05:45 Uhr
Ein Duogynon-Opfer wartet 2010 vor dem Landgericht in Berlin auf den Prozessbeginn: Die Betroffenen sehen Parallelen zum Contergan-Skandal, doch selbst nach Jahrzehnten ist die Sache immer noch nicht aufgearbeitet.

© Wolfgang Kumm, NN Ein Duogynon-Opfer wartet 2010 vor dem Landgericht in Berlin auf den Prozessbeginn: Die Betroffenen sehen Parallelen zum Contergan-Skandal, doch selbst nach Jahrzehnten ist die Sache immer noch nicht aufgearbeitet.

Martina Stamm-Fibich (SPD) gilt als jemand, der nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen ist. Auch in Zeiten, in denen sie sich über einen Mangel an Arbeit sicher nicht beklagen kann: Sie ist Mitglied im Gesundheitsausschuss, und dass während der Corona-Pandemie. Wer sie allerdings auf das Thema „Duogynon“ anspricht, der erlebt, dass die 56-Jährige auch anders kann, da redet sie sich geradezu in Rage. „Ich bin auf gut fränkisch gesagt stocksauer“, gesteht sie. Und zwar auf die Union, weil diese die Aufarbeitung einer Petition zu dem umstrittenen Präparat blockiert.

Schwere Missbildungen

Worum geht es in dieser Petition? Sie geht zurück auf eine Frau aus dem Nürnberger Land. Sie hatte 1970 das Mittel Duogynon eingenommen, dass damals als Schwangerschaftstest zugelassen war. Mehrere Monate später brachte sie ihren Sohn zur Welt, doch er hatte schwere Herzfehler, musste mehrmals operiert werden. Erst viele Jahre später erfuhr die Mutter, dass Duogynon in Verdacht stand, für solche und andere Missbildungen verantwortlich zu sein.


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Dazu gab es in der Vergangenheit mehrere Untersuchungen, die unterschiedlich interpretiert wurden. Während der Schering-Konzern, der das 1981 vom Markt genommene Mittel einst herstellte, stets abstritt, dass Duogynon die DNA eines Embryos schädigen könne, gibt es mehrere Studien, die einen Zusammenhang durchaus nahelegen.

Ein Chemiker aus Unterfranken, der sich mit der Sache beschäftigt hat, hält es sogar für zweifelsfrei erwiesen, dass die Hauptbestandteile von Duogynon das Erbgut irreparabel schädigen. Die Bayer AG als Rechtsnachfolgerin des Schering-Konzerns beruft sich darauf, dass die Sache verjährt sei.

Doch Martina Stamm-Fibich geht es gar nicht um eine juristische Aufarbeitung der Sache, die sehr an den Contergan-Skandal erinnert. Es geht darum, dass jemand die moralische Verantwortung übernimmt und sich an die Seite der Opfer stellt – da sieht sie den deutschen Staat in der Pflicht. Was Unterlagen zweifelsfrei belegen ist, dass das damalige Bundesgesundheitsamt in der Sache eine äußerst unrühmliche Rolle gespielt hat. Trotz verfolgenswerten Hinweisen, dass Duogynon für schwerste Missbildungen verantwortlich sein kann, blieb die Behörde untätig, gerierte sich gar als Advokat des Chemiekonzerns Schering und verhinderte so, dass das Präparat schon weitaus vom Markt genommen wurde – so wie etwa in Großbritannien.

Stamm-Fibich will die Aufarbeitung eines möglichen Fehlverhaltens der Aufsichtsbehörden voranbringen. „Falls staatliches Versagen festgestellt werden sollte, könnte ein Entschädigungsfonds für Betroffene wieder näher rücken“ sagt sie. Aus diesem Grund strebt sie das höchste Votum des Petitionsausschusses an, genannt „Berücksichtigung“. Damit wäre die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen Stellung zu beziehen. Genau da legt sich die CDU in Gestalt des Abgeordneten Marc Henrichmann quer. Er möchte für seine Fraktion in der Sache ein so genanntes Berichterstattergespräch durchführen, hat er erklärt. Das war im August 2019, also vor gut anderthalb Jahren. Passiert ist seitdem: nichts.


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Unerklärliche Verzögerung

Nicht einmal ein Termin dafür wurde anberaumt. Auf diese unerklärliche Pause angesprochen, erklärt sein Büro: „Da Petitionsverfahren nicht öffentlich geführt werden, darf ich zu der von Ihnen genannten Petition keine Aussage machen. (…) Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das federführende BMG (Bundesgesundheitsministerium).“ Von dort heißt es: „Hinsichtlich eines möglichen Berichterstattergesprächs kann ich Ihnen leider keinen Stand mitteilen. Ich bitte Sie, sich hierzu an den zuständigen Petitionsausschuss zu wenden.“ Dessen stellvertretende Vorsitzende ist Martina Stamm-Fibich, die in der Luft hängt, solange das Gespräch nicht zustande kommt.

Der Frust ist entsprechend groß bei der Erlangerin, sie hegt Zweifel, dass es in dieser Legislaturperiode noch vorangeht. Das Verhalten des CDU-Abgeordneten Henrichmann legt für sie den „Verdacht der Verschleppung“ nahe. Dass die rund 600 noch lebenden Duogynon-Opfer und deren Angehörige dadurch alleingelassen werden, ist für sie unerträglich. „Wenn sich staatliche Stellen falsch verhalten haben, so ist eine Entschuldigung vonseiten des Staates das Mindeste“, findet sie.

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