Falschangaben und Datenklau? Registrierpflicht in Gaststätten in der Kritik
17.6.2020, 06:00 UhrEin Gastwirt ist kein Datenschutzbeauftragter. Und so lief bei der eingeschränkten Wiedereröffnung der bayerischen Gastronomie einiges so, dass sich Datenschützern die Nackenhaare aufstellten. Vielerorts wurde die vorgeschriebene Registrierpflicht der Gäste so gehandhabt, dass jedermann leicht einsehen konnte, wer wann dem Etablissement schon seine Ehre gegeben hatte. Zwischenzeitlich sollte aus dem Restaurantbesuch dann auch noch ein mehrseitiges Verwaltungsverfahren werden.
Gästelisten liegen vereinzelt einfach aus
Dass jeder Gast sich mit Namen und Kontaktdaten – wenigstens einer Telefonnummer – identifizieren muss, bevor er bedient wird, entspricht der berechtigten Forderung der Infektiologen nach Rückverfolgbarkeit. Personen, die sich womöglich im Wirtshaus angesteckt haben könnten, sollen so leicht ermittelt werden können. Die Vorschrift geht auf die bitteren Erfahrungen mit den gastronomischen Virenschleudern in Tiroler Skigebieten zurück, welche für die europaweite Ausbreitung des Coronavirus maßgeblich verantwortlich gemacht werden.
Doch die Infektiologen haben ihre Rechnung nicht mit den Datenschützern gemacht. In vielerorts ausgelegten Eintragungslisten konnte jeder Gast sehen, ob Frau Meier von nebenan oder Rentner Huber von gegenüber auch schon da gewesen waren. Nicht jedem Wirtshausbesucher war das recht. Eine unbekannte Zahl von ihnen soll daher Pseudonym und falsche Kontaktdaten hinterlassen haben, was überhaupt nicht im Sinne des Infektionsschutzes ist und sogar teuer werden kann.