Harter Lockdown: Diese vier Maßnahmen drohen nach Ostern
5.4.2021, 12:34 Uhr1. Eine bundesweite Ausgangssperre
In Bayern ist dieses Instrument in Regionen mit hoher Inzidenz schon im Einsatz - so gilt etwa in Nürnberg eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Gründe, nachts dennoch unterwegs sein zu dürfen, gibt es anders als bei der untertags geltenden Ausgangsbeschränkung nur wenige. Die Ausgangssperre ist das derzeit meistgenannte Instrument für einen bundesweiten, härteren Lockdown. Denkbar ist, dass sie zeitlich sogar ausgeweitet wird. Der SPD-Politiker Karl Lauterbach forderte kürzlich, sie zwischen 20 und 6 Uhr auszusprechen.
2. Noch schärfere Kontaktbeschränkungen
"Die persönlichen Kontakte müssen reduziert werden" ist zu einer Standardfloskel der Pandemie-Bekämpfung geworden - und naheliegender Ansatzpunkt für einen harten Lockdown. Jüngst sprach sich etwa der Vorstandsvorsitzende der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, dafür aus, die ohnehin strengen Regeln nachzuschärfen - um der Arbeitsplätze willen. "Persönliche Kontakte müssen reduziert werden, um größeren Schaden vom Arbeitsmarkt abzuwenden und das verarbeitende Gewerbe zu schützen", so Scheele.
3. Mehr Verpflichtungen für die Wirtschaft
Noch ist die Homeoffice-Pflicht eher ein Papiertiger: Firmen können es unter Angabe von betriebsbedingten Gründen verhindern, ihre Mitarbeiter in Heimarbeit schicken zu müssen. Und umgekehrt gilt: Wenn ein Mitarbeiter nicht ins Homeoffice will, kann ihn niemand zwingen. Hier könnte die Bundesregierung den Druck erhöhen - mit echten Verpflichtungen. Gleiches gilt beim Thema Testpflicht. Noch aber wehren sich Wirtschaftsverbände gegen die von Kanzlerin Merkel angedrohte gesetzliche Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern wöchentlich Corona-Tests anzubieten.
4. Eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Die wichtigen Entscheidungen in der Corona-Politik trafen bislang die 16 Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin. Dieses Modell ist zuletzt immer mehr in die Kritik geraten. Angela Merkel deutete jüngst bei Anne Will an, sollten die Länder die nötigen Maßnahmen nicht ergreifen, könne notfalls auch der Bund tätig werden. Eine Möglichkeit sei es, "das Infektionsschutzgesetz noch mal anzupacken und ganz spezifisch zu sagen, was muss in welchem Fall geschehen". Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigte sich bereits offen dafür, dass der Bund die Länder über das Infektionsschutzgesetz „auch zu klaren Regeln zwingt“.
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