Außengastro, Kinos, Theater, Hotels: Bayern erlaubt Öffnungen bei Inzidenz unter 100

4.5.2021, 17:39 Uhr

Am Montag kündigte Söder an, im Kabinett einige Öffnungsschritte auf den Weg bringen zu wollen. Jetzt sind sie beschlossen. Um diese Corona-Lockerungen geht es:

Neue Infektionsschutzverordnung und stabile Inzidenz

Ab 10. Mai gilt eine neue, die 13. Infektionsschutzverordnung, für Bayern. Diese gilt zunächst bis 6. Juni.

"Eine stabile Inzidenz ist eine Wochenschau", sagt Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Man könne dies nicht an Tagen festmachen, man müsse sehen, dass sich der Wert über einen gewissen Zeitraum stabil halte. Aktuell schaffen das nur 19 von 96 Landkreisen und Städten.

Außengastronomie, Theater und Kinos

Wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, dürfen Außengastro, Theater und Kinos wieder öffnen - dann mit Tests und Termin. Hierfür sollen die bereits bestehenden Hygienekonzepte angewendet werden.

Geöffnet werden darf die Außengastronomie zunächst bis 22 Uhr. Laienmusiker sollen ab einem Inzidenzwert unter 100 wieder die Möglichkeit zum Üben haben, so Söder am Dienstag. "Kunst und Kultur, Theater und Kino, mit Abstand, Test und Maske und mit Staffelung der Plätze", sagt Söder. Mittelfristig mit Blick auf Sommer sollen auch Perspektiven und Konzepte für Open Airs entwickelt werden. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, können Test- und Reservierungspflicht entfallen.

Nicht klar ist etwa, ob Freizeitparks, Seilbahnen oder Bäder öffnen dürfen. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliches bleiben bei einer Inzidenz über 100 geschlossen, unter 100 bestehen Maskenpflicht, limitierte Besucherzahlen und Dokumentationspflicht. Zoologische und botanische Gärten dürfen auch über 100 öffnen, dann nur mit negativem Coronattest für über Sechsjährige. Hundeschulen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen, ebenso körpernahe Dienstleistungen mit der üblichen Testpflicht.

Einzelhandel

Für die meisten Geschäfte gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Bis zu einer Inzidenz von 50 dürfen sie öffnen, mit beschränkter Kundenzahl. Zwischen 50 und 100 ist Einkaufen nur mit Termin möglich, zwischen 100 und 150 mit Termin und negativem Test. Danach darf nur noch bestellte Ware abgeholt werden. Das gilt auch für Baumärkte.

Ausgenommen sind weiterhin alle Lebensmittelgeschäfte, Lieferdienste, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tierbedarf, Großhandel und seit Neuestem wieder Buchläden, Gartenmärkte und Blumenläden. Medizinische Dienstleistungen wie Fußpflege und Friseursalons bleiben auch jenseits der 100er-Grenze geöffnet, allerdings mit FFP2-Maske und negativem Test.

Ferienwohnungen und Hotels

Bereits in den Pfingstferien sollen Hotels und Ferienwohnungen wieder öffnen - auch hier mit einem jeweils durchdachten Hygienekonzept und Testmöglichkeiten oder -nachweisen.


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"Wir wollen prüfen, Ferien in Bayern zu ermöglichen", sagte der Ministerpräsident. Ab Freitag, 21. Mai (Freitag vor Pfingsten), sollen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 Ferien ermöglicht werden. Über 100 greift die Bundes-Notbremse. Söder wird im Bezug auf die Ferien konkreter. Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie Campingplätze sollen die Möglichkeit erhalten, zu öffnen bzw. in Anspruch genommen werden zu können. Zusätzlich wird geprüft, inwieweit touristische Infrastruktur ergänzend dazu möglich ist. Kommende Woche sollen dazu Wirtschaftsministerium, Gesundheitsministerium und Tourismusministerium ein Konzept entwickeln.

Sportliche Aktivitäten

Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben weiterhin zu. "Da gibt es keine Bewegung", dämpfte Söder die Hoffnungen für diese Sparten. Joggen und Workout seien ja nach wie vor möglich - auch draußen, so Söder.

Grundsätzlich gilt: Bei einem Inzidenzwert unter 100 Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.


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Lockerungen für zweifach Geimpfte und Genesene

Für Genesene und Geimpfte soll keine Testpflicht mehr gelten, sagte Söder am Montag. Ebenso soll die Quarantäne für die Personengruppe entfallen - auch bei Reiserückkehr, außer, sie kehren aus Mutationsgebieten zurück. Genesene und Geimpfte sollen künftig bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr dazu gerechnet werden. Für Genesene und Geimpfte sollen keine Ausgangssperren mehr gelten, Maskenpflicht und Abstandsregeln müssen jedoch weiter eingehalten werden. "Hierbei handelt es sich um elementare Grundrechte", sagt Söder am Dienstag. "Die Freiheit des Einzelnen überwiegt. Deswegen bekommen diese Menschen mehr Freiheiten."

"Es ist wichtig, einen Impftermin einzuhalten", appelliert Gesundheitsminister Klaus Holetschek an die Bürger angesichts der anstehenden Pfingstferien und dem möglichen Konflikt mit einem geplanten Urlaub.

Genesene können mithilfe eines attestierten PCR-Tests nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren und wieder gesund sind. Dieser gilt als Attest für sechs Monate. "Wir brauchen möglichst schnell digitale Lösungen", sagte Holetschek am Dienstag. "Doppelt geimpft und 15 Tage danach oder genesen innerhalb von sechs Monaten oder genesen, sechs Monate und eine Zusatzimpfung - das ist der Dreiklang in dem gleichgestellt wird."

Neue Regelungen für Grundschulen

Bei den weiterführenden Schulen soll es bei der bisherigen Inzidenzregelung bleiben - bei einem Inzidenzwert über 100 gilt Distanzunterricht. Für die Grundschulen gilt bei einem Inzidenzwert bis 165 Wechselunterricht mit Maske und Test.

Nach den Pfingstferien, also ab 7. Juni, will Söder den Wert von 165 für alle Schulen angleichen - wenn der Inzidenzwert dann entsprechend gesunken ist. Dann gilt auch hier: Präsenzunterricht für alle Klassen und Schularten bei einem Wert bis 165 - mit Maskenpflicht und Tests.

Impfungen in Bayern

"In den vergangen sieben Tagen wurde im Schnitt jede Sekunde ein Mensch in Bayern geimpft", bilanziert Söder. Der Ministerpräsident will Impfungen in den Familien sowie in sozialen Brennpunkten forcieren, wenn die Impfpriorisierung aufgehoben wird. Söder hofft, dass diese bereits Ende Mai aufgehoben wird.

Sobald der Biontech-Impfstoff für Schüler ab 12 Jahren zugelassen ist, sollen die Impfteams zudem direkt in die Schulen gehen und ganze Klassen impfen können. Dies stellte Söder für das Ende der Sommerferien in Aussicht.

Nächtliche Ausgangssperre

Die Ausgangssperre, die in allen Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 gilt, bleibt in ihrer jetzigen Form bis zum 6. Juni bestehen. Im Anschluss, also ab 7. Juni, wird auf die Regelung der Bundes-Notbremse gelockert. Das bedeutet, dass man zwischen 22 und 24 Uhr draußen alleine spazieren gehen und Sport treiben darf.

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