Offiziell: Katastrophenfall wird in Bayern aufgehoben

16.6.2020, 13:33 Uhr

"Er hat uns sehr geholfen, die ganzen Entscheidungen vorzubereiten, eine klare Struktur in der pandemischen Verfolgung zu haben und auch die Krankenhausplanung zu machen", so Markus Söder bei der Pressekonferenz - nun läuft der Katastrophenfall aufgrund der positiven Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Ende des Dienstags aus. Beibehalten werden zeitgleich die Koordinierungsstrukturen, damit sie jederzeit wieder reaktiviert werden können. 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz waren bisher im Einsatz.

Dazu kommen viele weitere Lockerungen: Unter anderem dürfen sich ab Mittwoch wieder zehn Personen treffen. Wellness, Sauna und Hallenbäder sollen zudem künftig wieder genutzt werden dürfen.

Weiterhin gelte aber, solange kein Impfstoff und kein Medikament existiere, sei Vorsicht die einzige Therapie. "Ich bitte eindringlich darum, nicht durch Leichtsinn Sicherheit zu verspielen." Die Zahlen seien stabil, Corona aber nicht vorbei - eine zweite Welle sei jederzeit möglich.


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Den Katastrophenfall hatte die Staatsregierung Mitte März ausgerufen, um die Ausbreitung des Coronavirus besser eindämmen zu können. Er erlaubt es der bayerischen Staatsregierung beziehungsweise dem Innenministerium, den Kampf gegen das Coronavirus zentral gesteuert aufzunehmen. Wann immer es angebracht erscheint, können Ministerpräsident Markus Söder oder Innenminister Joachim Herrmann den lokalen Katastrophenschutzbehörden Weisungen erteilen.

Bereits am Montagabend war vermutet worden, dass der Katastrophenfall beendigt wird. Nachdem am Montag der Koalitionsausschuss aus CSU und Freien Wählern getagt hatte, hatte die Deutsche Presse-Agentur dies aus Teilnehmerkreisen erfahren.


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Im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ist geklärt, in welchen Fällen es wirksam wird. Eine Katastrophe, heißt es dort, "ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden".

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