Steuererklärung

Was ist steuerlich absetzbar?

Elias Thiel

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24.7.2024, 07:07 Uhr
Mit einer Steuerklärung kann man Geld vom Staat zurückbekommen. Aber was ist alles steuerlich absetzbar?

© IMAGO / Bihlmayerfotografie Mit einer Steuerklärung kann man Geld vom Staat zurückbekommen. Aber was ist alles steuerlich absetzbar?

In diesem Artikel:

Für viele Menschen ist die Steuererklärung (zusammen mit dem Frühjahrsputz) ganz klar eine der unbeliebtesten Aufgaben des Jahres. Denn das deutsche Steuerrecht ist komplex. Wir Deutschen sind für unsere schier unermessliche bürokratische Komplexität berüchtigt. Aber was ist, wenn sich mit der Steuererklärung wirklich effektiv Geld sparen lässt? Was viele nicht wissen:

Man kann einiges von der Steuer absetzen und damit sogar Freude an der Steuererklärung bekommen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel. Zudem bekommen Sie eine Checkliste mit allen Kosten, die Sie von Ihrer Steuer absetzen können.

Bei der Steuererklärung stehen die Menschen jedes Jahr erneut vor der Frage "Was kann man steuerlich absetzen?" – Wer sich das fragt, ist hier goldrichtig. Denn tatsächlich gibt es zahlreiche Kosten, die man problemlos von der Einkommensteuer absetzen kann.

  1. Werbungskosten
    Im Steuerformular in der Anlage "N" werden die Werbungskosten eingetragen. Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Jeder Steuerzahler hat standardmäßig einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr, wobei Kosten darüber hinaus die Steuerlast weiter mindern können, wenn sie vom Finanzamt anerkannt werden. Folgende Dinge können hier von der Steuer abgesetzt werden:
  2. Versicherungen und Altersvorsorge
    Versicherungsbeiträge sind im Steuerformular unter "Anlage Vorsorgeaufwand" aufgeführt. Hier können bei Selbstständigen bis zu 2.800 Euro und bei Angestellten bis zu 1.900 Euro jährlich abgesetzt werden.
    Inbegriffen sind dabei bereits Basiskrankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung. Falls die Gesamtsumme noch nicht erreicht ist, können zusätzlich Arbeitslosen-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig wird auch die Altersvorsorge in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben.
  3. Kfz-Steuer
    Wenn es sich um ein beruflich genutztes Fahrzeug handelt, kann die Kfz-Steuer ebenfalls abgesetzt werden. Falls das Auto weniger als 10 % für berufliche Zwecke genutzt wird, gilt dies jedoch als private Nutzung und ist daher nicht steuerlich absetzbar. Die Überprüfung erfolgt anhand des Kilometerstands. Um die berufliche Nutzung nachzuweisen, ist ggf. ein Fahrtenbuch erforderlich.

    Eine weitere Möglichkeit, um bei der Kfz-Steuer zu sparen, ist die Eintragung des Fahrzeugs als Oldtimer. Was es für ein H-Kennzeichen braucht, lesen Sie in unserem Beitrag:
  4. Haushaltsnahe Aufwendungen
    Aufwendungen im Haushalt, wie Handwerkerleistungen, können anteilig mit 20 % von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die jährliche Höchstgrenze für diesen Abzug beträgt 4.000 Euro, wobei für Handwerkerarbeiten die jährliche Absetzbarkeit auf bis zu 1.200 Euro begrenzt ist.
  5. Gesundheitskosten
    Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, fallen unter die Kategorie "außergewöhnliche Belastungen". Hierzu zählen unter anderem Medikamente, Zahnersatz, Brillen und sogar Kuren. Wenn diese Ausgaben den als "zumutbaren Eigenanteil" definierten Betrag übersteigen, können sie steuerlich abgesetzt werden. Die Festlegung dieses Eigenanteils erfolgt anhand des Einkommens und der Familienverhältnisse.
    Weitere absetzbare Kosten umfassen Ausgaben für Zahnbehandlungen, Logopädie, Physiotherapie, Leistungen beim Heilpraktiker, Psychotherapie sowie vollständig erstattbare Rezeptgebühren. Auch ärztlich verordnete Impfungen vor Auslandsaufenthalten sowie nachgewiesene Massagen, Bäder und Einläufe mit amtsärztlichem Attest können steuerlich geltend gemacht werden. Heilkuren zur Abwendung drohender Krankheiten und Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt (wie Schwangerschaftsgymnastik und Hebammen) können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.
    Vorbeugende Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheit gelten jedoch nicht als außergewöhnliche Belastungen.
  6. Kosten für die Kinderbetreuung
    Für Kosten im Zusammenhang mit Kindergarten, Babysitter oder ähnlichen Ausgaben können 2/3 der Beträge steuerlich geltend gemacht werden, mit einer Obergrenze von maximal 4.000 Euro pro Jahr.
    Voraussetzungen hierfür sind, dass das Kind unter 14 Jahre alt ist, im selben Haushalt lebt und Anspruch auf Kindergeld besteht.
  7. Kosten für Privatschulen
    Aufwendungen für Privatschulen können Eltern ebenfalls steuerlich geltend machen. Insgesamt sind 30 % der Kosten absetzbar, jedoch maximal 5.000 Euro pro Jahr. Hochschulkosten hingegen sind nicht absetzbar.
  8. Studiengebühren
    Unter bestimmten Bedingungen können Studiengebühren steuerlich absetzbar sein. Bei einer Erstausbildung oder einem Erststudium gelten sie normalerweise als Sonderausgaben. Hingegen werden die Kosten für eine Zweit- oder Folgeausbildung als Werbungskosten betrachtet.
  9. Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen
    Für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden (bspw. aus Tagesgeldkonten oder ETFs) gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bis zu dieser Grenze entfällt die Abgeltungssteuer auf die Erträge. Falls kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, können über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden.
  10. Spenden
    Bei Spenden unter 300 Euro, die per Online-Banking an Hilfsorganisationen gehen, ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Die Buchungsbestätigung der Überweisung gilt für das Finanzamt. Für Beträge über diese Schwelle erfordert das Finanzamt einen Zahlungsnachweis der Überweisung auf das Spendenkonto sowie einen offiziellen Spendenbeleg des Empfängers.
    Wenn man kein Online-Banking nutzt oder die Spende per Lastschrift erfolgt, kann man dem Finanzamt als Nachweis eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Um Datenschutz zu gewährleisten, sollte man alle Informationen (außer der Spende) schwärzen. Die sichtbaren Angaben auf der Kopie des Kontoauszugs sollten lediglich den eigenen Namen, die Kontonummer, den Namen des Spendenempfängers, die Kontonummer des Spendenempfängers, den gespendeten Betrag und das Datum umfassen. Zusätzlich sollte man den vorgedruckten Überweisungsträger dem Finanzamt vorlegen.

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Diese Kosten kann man steuerlich geltend machen:

  • Werbungskosten:
  • Umzugskostenpauschale
  • Versicherungen und Altersvorsorge
  • Kfz-Steuer (wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird)
  • Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Gesundheitskosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Kosten für Privatschulen
  • Studiengebühren
  • Kapitalerträge
  • Spenden