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Krankmeldung per E-Mail: Diese fünf Punkte sollten enthalten sein

Stefan Besner

Online-Redaktion

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Elias Thiel

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3.9.2024, 07:32 Uhr
Wenn eine Krankmeldung per Mail erfolgt, gibt es einige Dinge, die unbedingt enthalten sein sollten. (Symbolbild)

© Patrick Pleul, dpa Wenn eine Krankmeldung per Mail erfolgt, gibt es einige Dinge, die unbedingt enthalten sein sollten. (Symbolbild)

Morgens wacht man mit dröhnendem Schädel oder starken Halsschmerzen auf. Was nun? Wer sich per Mail bei seinem Arbeitgeber krankmelden will, sollte auf ein paar essenzielle Punkte achten.

Eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in manchen Betrieben erst ab dem dritten, in manchen bereits ab dem ersten Tag erforderlich. Vorher gilt jedoch immer: Egal, was einen erwischt hat, wer nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss seinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen. Rechtzeitig bedeutet, bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie normalerweise Ihren Dienst antreten.

Auch die voraussichtliche Dauer des Ausfalls muss nach Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes angegeben werden. Das kann persönlich, telefonisch, via SMS oder eben per Mail passieren; in manchen Betrieben hat sich auch WhatsApp inzwischen etabliert. Wer sich auf elektronischem Wege krankmeldet, sollte allerdings sicherstellen, dass die Nachricht auch tatsächlich gelesen wird.

Denn Mails werden nicht in jedem Betrieb schnell gelesen. Deshalb sollte man die Methode wählen, mit der man die Nachricht am schnellsten und sichersten übermitteln kann - sei es per Anruf, Mail, SMS oder Messenger.

In zahlreichen Unternehmen existiert ein vorgeschriebenes Prozedere für den Krankheitsfall. Erkundigen Sie sich am besten bereits bei Antritt einer Stelle nach einem entsprechenden Leitfaden.

Was ist bei der Krankmeldung per E-Mail zu beachten?

Wenn eine Krankmeldung per Mail vom Unternehmen gewünscht ist, gibt es einige Dinge, die unbedingt enthalten sein sollten.

1. Wer meldet sich krank? Vollständiger Name, falls vorhanden, Personalnummer.

2. Was ist der Grund für die Mail? Schreiben Sie, dass Sie krank sind und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen werden. Zu sehr ins Detail muss hier nicht gegangen werden.

3. Wie lange fallen Sie voraussichtlich aus? Drei Tage? Eine Woche? Einen Monat?

4. Wie gehen Sie jetzt weiter vor? Suchen Sie einen Arzt auf? Bleiben Sie zuhause?

5. Wann geben Sie ein Update zu Ihrem Ausfall? Am nächsten Tag? Nach dem Arztbesuch?

Muster und Vorlagen für die Krankmeldung per E-Mail

Falls Sie sich doch für eine E-Mail entschieden haben, ist es an erster Stelle wichtig auch "Krankmeldung" als Grund in die Betreffzeile anzugeben.

Hier finden Sie eine erste Vorlage:

Betreffzeile: Krankmeldung vom (Datum) bis zum (Datum)

Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

leider bin ich krank und kann deshalb nicht zur Arbeit erscheinen. Ich habe bereits einen Arzttermin um 11 Uhr vereinbart. Ich werde Sie im Anschluss daran über die voraussichtliche Dauer meines Ausfalls informieren.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Name)

Muss ich bei der Krankmeldung per E-Mail Gründe angeben?

Wenn sich Arbeitnehmer krankmelden, müssen sie ihrem Arbeitgeber normalerweise nicht erklären, welche Krankheit oder Symptome sie haben. Demnach besteht zwar eine Informationspflicht für die Krankheit beziehungsweise Abwesenheit, aber keine Pflicht für die Angabe der Gründe des Krankheitsfalls. Diese lassen sich im rechtlichen Schutzbereich der Privatsphäre verorten.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn man nachweislich an einer hochansteckenden Krankheit wie COVID-19, Masern oder Influenza leidet und Kontakt zu anderen Kollegen hatte, die sich möglicherweise angesteckt haben könnten, muss man dies mitteilen.

Was passiert, wenn ich die Krankmeldung per E-Mail zu spät abschicke?

Am Krankentag sollte man seinen Arbeitgeber per Telefon oder E-Mail schnellstmöglich über seine Abwesenheit informieren. Aber was ist, wenn man morgens spät aufwacht oder man vergisst, sich rechtzeitig per E-Mail krankzumelden?

Wer sich nicht krankmeldet und dennoch nicht auf der Arbeit auftaucht, muss mit ernsten arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn die verspätete Krankmeldung ist mitunter ein Pflichtverstoß, da die Arbeitnehmer dann unentschuldigt auf der Arbeit fehlen.

Wer die Frist versäumt und sich zu spät krankmeldet oder das Attest verspätet vorlegt, riskiert außerdem finanzielle Einbußen. Denn es kann passieren, dass der Arbeitgeber für diesen Zeitraum die Lohnfortzahlung verweigert. Gleichzeitig kann eine Abmahnung wegen Blaumachens beziehungsweise Krankfeiern drohen. Wer wiederholt fehlt und weder per Telefon noch per E-Mail absagt, kann sogar gekündigt werden.

Wenn die Krankmeldung allerdings nur ein paar Minuten zu spät per E-Mail abgeschickt wird oder erst nach einigen Stunden beim Empfänger ankommt, dürfte dies kein Problem sein. Bestenfalls unternimmt der Arbeitnehmer noch einen Anruf, um die Verantwortlichen direkt über das Fehlen aufzuklären.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail an Arbeitgeber

Man muss nicht nur eine E-Mail schreiben wegen der Krankheit, sondern sollte nach einigen Tagen auch eine Krankschreibung beim Vorgesetzten oder bei der Personalabteilung einreichen.

Man benötigt ferner eine Krankschreibung, wenn man für mehr als drei Kalendertage bei der Arbeit ausfällt, wie es das Entgeltfortzahlungsgesetz vorschreibt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch früher den Nachweis der Krankheit verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag einvernehmlich vereinbart wurde. Beim Arztbesuch wird einem dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom behandelnden Arzt ausgestellt, die seit Januar 2023 elektronisch erfolgt. Somit muss man sich nicht mehr selbst darum kümmern, dass das Attest den Arbeitgeber erreicht.

Kann man sich rückwirkend krankmelden?

Man kann sich nur rückwirkend krankschreiben lassen, jedoch nicht rückwirkend krankmelden. Eine rückwirkende Krankschreibung (auch bekannt als "Gelber Schein") ist im Krankheitsfall nur in Ausnahmefällen und für maximal drei Kalendertage möglich, wobei Wochenende und Feiertage in die Berechnung einbezogen werden.

https://karrierebibel.de/krankmelden/

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