Hauptuntersuchung

Ohne TÜV zum TÜV fahren: Ist das erlaubt?

Elias Thiel

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5.9.2024, 09:45 Uhr
Alle zwei Jahre muss das Auto im Normalfall zur Hauptuntersuchung. Aber darf man noch zum TÜV fahren, wenn die HU bereits abgelaufen ist?

© IMAGO / Sven Simon Alle zwei Jahre muss das Auto im Normalfall zur Hauptuntersuchung. Aber darf man noch zum TÜV fahren, wenn die HU bereits abgelaufen ist?

In diesem Artikel:

Bei der Hauptuntersuchung wird geprüft, ob das Fahrzeug aktuell in einem verkehrssicheren und umweltschonenden Zustand ist. Aber kann man sein Auto ohne TÜV fahren? Welche Konsequenzen ein Fahren ohne gültigen TÜV hat, was passiert, wenn man ohne TÜV zur Hauptuntersuchung fährt und was bei einem Unfall droht, erfahren Sie in diesem Artikel.

TÜV steht für "Technischer Überwachungsverein". Ziel des TÜVs ist es, verschiedene Produkte (wie technische Anlagen, Online-Shops, Dienstleistungen, betriebliche Abläufe oder eben auch Fahrzeuge) im Hinblick auf Sicherheit, Umweltschutz und weitere Aspekte zu überprüfen.

Ein Auto muss drei Jahre nach seiner Erstzulassung erstmals zur etwa 30-minütigen Hauptuntersuchung (HU). Danach erfolgt die Überprüfung alle zwei Jahre. Für gasbetriebene Fahrzeuge ist zudem alle zwei Jahre eine Gasanlagenprüfung (GAP) erforderlich. Fahrzeughalter sind selbst dafür verantwortlich, diese Fristen einzuhalten.

Neben Autos müssen auch Motorräder, Lastfahrzeuge oder Anhänger mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Allerdings unterscheiden sich die Prüfungsintervalle voneinander:

  • Motorräder
    Die Hauptuntersuchung für Motorräder findet alle 24 Monate statt und ist auch für Leichtkrafträder mit 50 bis 125 Kubikzentimetern Hubraum verpflichtend.
  • Busse, Lkw und Taxis
    Für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gibt es gesonderte Vorschriften mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Die Fahrzeuge müssen nach zwölf Monaten zum TÜV.
  • Anhänger
    Für Anhänger bis 750 Kilogramm erfolgt die Hauptuntersuchung erst drei Jahre nach der Erstzulassung, danach alle zwei Jahre. Unter bestimmten Bedingungen müssen diese Anhänger auch durch eine separate Anhängerversicherung abgedeckt sein. Für Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sowie für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist die TÜV-Prüfung alle 24 Monate erforderlich.

Nun stellt sich die Frage, ob man - wenn der TÜV abgelaufen ist - noch fahren darf.

Laut dem Bußgeldkatalog (2024) ist "Fahren ohne TÜV (…) nicht erlaubt – aber für eine gewisse Zeit geduldet". Also ist es grundsätzlich nicht erlaubt, ohne TÜV zu fahren. Allerdings muss man mit keiner Sanktion des Bußgeldkatalogs rechnen, wenn die Gültigkeit der HU-Plakette gerade erst abgelaufen ist. Wird man allerdings bei der Überziehung der HU von einem Monat (oder mehr) ertappt, bekommt man eine Verwarnung. Das Gleiche gilt für das Fahren ohne TÜV mit Motorrad oder Moped. Bei bestimmten Anhängern, Lkw und Bussen sind die Regelungen jedoch deutlich strenger. Nach mehr als einem Monat drohen jedoch stets Bußgelder für das Fahren ohne TÜV.

Wenn leichte Mängel erkannt werden, erhält man in der Regel die gültige Plakette mit der Aufforderung, die Mängel umgehend zu beheben. Werden allerdings erhebliche Schäden und Mängel festgestellt und damit die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt, gibt es keine gültige Plakette. Stattdessen muss man das Fahrzeug zur Reparatur bringen und im Anschluss erneut prüfen lassen.

Fährt man ohne gültigen TÜV, aber hat eine Mängelliste erhalten, hat man noch einen Monat für die Behebung der Mängel Zeit. Dennoch können Strafen für das Fahren ohne Plakette anfallen. Schafft man es nicht, die Mängel innerhalb dieses Monats zu beseitigen, muss die Hauptuntersuchung erneut durchgeführt werden.

Wenn man sein Auto mehr als zwei Monate zu spät zum TÜV bringt, muss man mit einer intensiven technischen Untersuchung rechnen. Ein Prüfingenieur wird das Fahrzeug dann gründlicher inspizieren als bei einer pünktlichen Hauptuntersuchung. Diese ausführlichere Prüfung kann zusätzliche Mängel aufdecken und bis zu 20 Prozent mehr kosten, als dies bei der regulären Untersuchung der Fall gewesen wäre.

Verpasst man den Termin zur Hauptuntersuchung, verfällt automatisch die TÜV-Plakette. Wird man dann bei einer Verkehrskontrolle angehalten, riskiert man Verwarnungsgeld, Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg.

Tipp: Wenn die Hauptuntersuchung demnächst abläuft, sollte man daher lieber rechtzeitig einen Termin bei einem anerkannten Untersuchungszentrum vereinbaren. Andernfalls riskiert man im Falle eines Unfalls sogar Regressforderungen von der Versicherung, wenn man mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug unterwegs war.

Wer keinen TÜV hat, muss mit einer Strafe rechnen. Allerdings droht keine Strafe im Sinne des deutschen Strafrechts. Vielmehr geht es um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet wird.

Laut dem Bußgeldkatalog (2024) müssen Autofahrer also mit folgenden Konsequenzen rechnen:

Tatbestand Bußgeld Punkte in Flensburg
Abgelaufener TÜV beim PKW
… einen Monat / /
… um 2 bis 4 Monate 15 Euro /
… um 4 bis 8 Monate 25 Euro /
… um mehr als 8 Monate 60 Euro 1 Punkt
Überzogene Hauptuntersuchung bei einem Kfz, für das eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist
… um bis zu 2 Monate 15 Euro /
… um 2 bis 4 Monate 25 Euro /
… um 4 bis 8 Monate 60 Euro 1 Punkt
… um mehr als 8 Monate 75 Euro 1 Punkt

In einigen Fällen kann es tatsächlich sein, dass man ein Bußgeld für das Fahren ohne TÜV bekommt, wenn man gerade auf dem Weg zur Hauptuntersuchung ist.

In der Regel ist die direkte Fahrt dorthin jedoch geduldet, allerdings sollte man sich lieber den Termin für die HU vorsichtshalber schriftlich bestätigen lassen und diese Bescheinigung im Auto mitführen. Falls man im unwahrscheinlichen Fall wirklich unterwegs kontrolliert wird, kann man wohl meist auf Kulanz hoffen. Dies gilt nicht nur für die Fahrt zum TÜV, sondern auch bei einem Termin in der Werkstatt.

Um ein Auto ohne Zulassung zum TÜV zu bringen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder transportiert man das Fahrzeug auf einem Anhänger oder man holt sich ein Kurzzeitkennzeichen. Für Letzteres muss man sich zuerst mit der Kfz-Versicherung in Verbindung setzen, um eine eVB-Nummer zu erhalten. Mit dieser Nummer kann man dann bei der Zulassungsstelle das Kurzzeitkennzeichen beantragen, allerdings bekommt man das Kurzzeitkennzeichen auch nur mit noch gültigem TÜV. Während der Fahrt zum TÜV und zur nächsten Werkstatt besteht Versicherungsschutz, Ausflüge sind jedoch nicht erlaubt.

Um ein Kurzzeitkennzeichen, auch Überführungskennzeichen genannt, zu bekommen, braucht man allerdings auch eine noch gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug. Ohne TÜV ist also auch diese Form der Zulassung nicht möglich.

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Der Versicherungsschutz für Fahrzeuge ohne TÜV ist grundsätzlich gewährleistet. Allerdings prüft die Versicherung bei einem Unfall, ob der Fahrzeughalter gegebenenfalls grob fahrlässig gehandelt und mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug gefahren ist.

Fährt man ohne gültigen TÜV, riskiert man den Verlust des Versicherungsschutzes. Wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel am Auto besteht, der möglicherweise zum Unfall führt, übernimmt die Kfz-Versicherung häufig entweder gar nicht oder nur teilweise die Kosten. Daher scheint es ratsam, bei der Versicherung nachzufragen oder die Versicherungsunterlagen sorgfältig zu prüfen.

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