Neues Postgesetz

Post-Neuerungen für 2025: Warum müssen Absender ihre Pakete mit Gewichtsangabe versehen?

Magdalena Zipf

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8.1.2025, 11:38 Uhr
Durch die Neuerung des Postgesetzes müssen Kundinnen und Kunden ihre Pakete mit Gewichtsangaben kennzeichnen - auch um Zusteller und Zustellerinnen zu schützen. (Symbolbild)

© IMAGO/Jakub Porzycki/IMAGO/NurPhoto Durch die Neuerung des Postgesetzes müssen Kundinnen und Kunden ihre Pakete mit Gewichtsangaben kennzeichnen - auch um Zusteller und Zustellerinnen zu schützen. (Symbolbild)

Seit Anfang 2025 gilt eine neue Regel im Postgesetz: Absender müssen jetzt das genaue Gewicht ihrer Pakete angeben. Diese Angabe ist bereits beim Erstellen des Versandscheins notwendig. Das Gewicht wird dabei in den sogenannten PAN-Daten gespeichert. Die Neuerung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026, gab die DHL Group in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Gewichtsangabe muss gut lesbar auf dem Paket angebracht werden. Wichtig ist, dass schwere Pakete richtig gekennzeichnet sind, damit sie sicher transportiert werden können. Kunden haben die Möglichkeit, das Gewicht entweder elektronisch beim Erstellen des Versandscheins anzugeben oder manuell auf das Paket zu schreiben. Wer den Paketschein handschriftlich ausfüllt, kann eine der drei Gewichtsklassen ankreuzen: "unter 10 Kilogramm", "über 10 Kilogramm" oder "über 20 Kilogramm".

Schwere Pakete werden bei DHL günstiger

Zwar steigt der Preis für leichte Sendungen, aber der Versand von schwereren Paketen wird günstiger. Die Kosten für Pakete zwischen zehn und 20 Kilogramm sinken von bisher 19,99 Euro auf 18,99 Euro. Laut DHL betrifft diese Anpassung etwa 80 Prozent aller Pakete in diesem Gewichtsbereich.

Im Gegensatz dazu sind die Preise für kleinere Pakete gestiegen. Die aktuellen Kosten für DHL-Päckchen und leichte Pakete betragen 4,19 Euro für Päckchen der Größe S und 5,19 Euro für Päckchen der Größe M, was einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Auch die Preise für Pakete bis zu fünf Kilogramm wurden angehoben. Die neuen Gewichtsklassen kommen den Verbrauchern demnach zugute.

Hermes sorgt mit neue Vorgaben für mehr Transparenz

Auch der Paketdienst Hermes hat die Neuerungen umgesetzt: "Private Versender, die den Hermes PrivatPaketService nutzen, müssen beim Paketversand eine Angabe zur Gewichtskategorie ihrer Sendung machen, im Anschluss wird durch Hermes eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen", teilte Hermes auf seiner Homepage mit. Die genaue Kennzeichnung übernimmt Hermes anschließend. Retouren und internationale Sendungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ziel der Neuregelung ist es, das korrekte Porto zu berechnen und Fehlberechnungen zu vermeiden. Gleichzeitig sollen die Anpassungen bei den Gewichtsklassen den Versand für Verbraucher fairer und transparenter gestalten.

Neues Gesetz soll Beschäftigte schützen

Die neue Regelung soll die Mitarbeiter von Paketlieferanten schützen und sicherstellen, dass schwere Pakete korrekt transportiert werden können. Besonders schwere Pakete sollen künftig nur noch von zwei Zustellerinnen und Zustellern befördert werden dürfen. Eine Ein-Personen-Zustellung ist nur noch bis zu einer Gewichtsgrenze von 23 Kilogramm erlaubt.

In der Spanne zwischen 20 und 23 Kilogramm ist die Ein-Personen-Beförderung zwar gestattet, dafür soll aber ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. "Die Einhaltung des Gesetzes durch alle Marktteilnehmer sollte engmaschig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden, damit das Gesetz auch tatsächlich allen Beschäftigten der Branche zugutekommt", erklärte DHL.

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