Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab Montag

10.5.2021, 06:16 Uhr
In einigen Landkreisen und Städten gelten ab Montag neue Corona-Regeln, wenn der Inzidenz-Wert stabil unter 100 liegt.

© Michael Matejka, NN In einigen Landkreisen und Städten gelten ab Montag neue Corona-Regeln, wenn der Inzidenz-Wert stabil unter 100 liegt.

Ausschlaggebend für Öffnungen ist immer der jeweilige Inzidenz-Wert eines Landkreises oder einer Stadt. Dieser muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 100er Marke liegen, sodass Lockerungen in Kraft treten können. Man spricht dann von einer "stabilen Inzidenz". Wie die Öffnungsschritte im Einzelnen aussehen, zeigt eine Grafik des Bayerischen Gesundheitsministeriums:

Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab Montag

© Bayerisches Staatsministerium

Hier öffnen die Biergärten:

Zum Wochenstart dürfen in Bayern die ersten Restaurants und Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen. Allerdings nur, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Gleich mehrere Städte und Landkreise in Franken hatten dafür eine Genehmigung beim Gesundheitsministerium beantragt. Diese wurden laut Gesundheitsminister Holetschek "zeitnah geprüft" und erhielten eine Freigabe.


Wo in Franken ab Montag die ersten Biergärten öffnen


Darunter sind die Städte Erlangen, Schwabach, Bamberg und Würzburg sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab und Kitzingen.

Ob die Öffnungen bestehen bleiben, hängt auch an der Sieben-Tage-Inzidenz. Sollte der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegen, gelten zwei Tage nach der dritten Überschreitung erneut schärfere Maßnahmen.