So geht es an den Schulen weiter:
In Grundschulen gilt ab Montag, den 10. Mai, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 entweder Präsenzunterricht mit Abstand oder Wechselunterricht - jeweils mit Maske und Tests. In den meisten Landkreisen und Städten in Mittel- und Oberfranken liegt der Wert mittlerweile unter 165, sodass Präsenz- und Wechselunterricht möglich sind. Im Homeschooling müssen lediglich die Schülerinnen und Schüler in der Stadt Fürth (Inzidenz am Sonntag, 09.05.2021, bei 175,9) und in Nürnberg (Inzidenz: 201,2) bleiben.
Kaum Präsenzunterricht: In Nürnberg müssen Schüler weiter zuhause lernen
An Bayerns weiterführenden Schulen soll es bei der bisherigen Inzidenzregelung bleiben. Bei einem Wert über 100 gilt ab der fünften Jahrgangsstufe Distanzunterricht. Erst nach den Pfingstferien soll diese Regelung geändert werden. Ausnahmen gibt es nur für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei einer höheren Inzidenz den Wechselunterricht besuchen dürfen.
So geht es in den Kitas weiter:
Grundsätzlich ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestätten, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen erlaubt, dies bleibt aber abhängig von der jeweiligen Inzidenz im betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 gibt es keine Einschränkungen, bei einem Wert zwischen 50 und 100 können Einrichtungen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Sobald die Inzidenz die 100 übersteigt, müssen die Einrichtungen geschlossen bleiben, nur die Notbetreuung ist möglich. Die Veränderung des Inzidenz-Schwellenwerts auf 165 gilt nur für Grundschulen und führt bei den Kitas zu keinen Veränderungen. Im Landkreis Amberg-Sulzbach, der Stadt Bamberg, dem Landkreis Bayreuth, der Stadt Erlangen, dem Landkreis Nürnberger-Land und der Stadt Schwabach liegt der Inzidenz-Wert stabil unter 100. Dort ist die Betreuung zumindest in Gruppen wieder möglich.
Diese Regeln gelten für Kinos und Theater:
Liegt die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100, dürfen Kinos und Theater wieder öffnen - allerdings nur mit Abstand, Test, Maske und Staffelung der Plätze. Hierfür sollen die bereits bestehenden Hygienekonzepte angewendet werden. Auf Kulturgenuss dürfen sich dementsprechend die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, der Stadt Bamberg, dem Landkreis Bayreuth, der Stadt Erlangen, dem Landkreis Nürnberger-Land, und der Stadt Schwabach freuen. In anderen Kommunen sank der Inzidenz-Wert ebenfalls unter die 100er Grenze, allerdings noch keine fünf Tage in Folge. Somit müssen sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Amberg, der Stadt und dem Landkreis Ansbach, der Stadt Bayreuth, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Landkreis Forchheim noch etwas gedulden. Doch schon bald könnten auch hier Lockerungen greifen.
So steht es um den Tourismus in Franken:
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 bleibt, dürfen Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels und Campingplätze ab Freitag, den 21. Mai, wieder öffnen - auch hier bei einer Inzidenz von unter 100 und mit Tests und Hygienekonzepten.
In diesen Landkreisen und Städten gilt weiterhin die Ausgangssperre:
Die Ausgangssperre, die in allen Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 gilt, bleibt in ihrer jetzigen Form bis zum 6. Juni bestehen. Im Anschluss, also ab 7. Juni, wird auf die Regelung der Bundes-Notbremse gelockert. Das bedeutet, dass man zwischen 22 und 24 Uhr draußen alleine spazieren gehen und Sport treiben darf. In folgenden Landkreisen und Städten gilt weiterhin die Ausgangssperre:
Landkreis Ansbach
Landkreis Bamberg
Landkreis Bayreuth
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Landkreis Forchheim
Landkreis Fürth
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Stadt Amberg
Stadt Ansbach
Stadt Bayreuth
Stadt Fürth
Stadt Nürnberg
Stadt Würzburg
So steht es um Fitnessstudios, Tattoostudios und Solarien:
Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen, erlaubt ist Fitness lediglich im Freien als Individualsport. Tattoostudios zählen dagegen als Anbieter körpernaher Dienstleistungen. Sie dürfen öffnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Sollte die Inzidenz über 100 liegen, müssen Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Auch das Tragen von Masken und genügend Abstand sind nötig. Zu den körpernahen Dienstleistungen zählen auch Friseursalons und die Fußpflege. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für Tattoostudios. Solarien gehören laut Gesundheitsministerium nicht zu den Einrichtungen, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, und müssen ebenso wie die Fitnessstudios weiterhin geschlossen bleiben. Thermalbäder, Schwimmbäder und Saunaanlagen bleiben ebenso geschlossen.
Corona-Lockerungen in Bayern: Wir beantworten die häufigsten Fragen
Freiheiten für Geimpfte und Genesene
Geimpfte und genesene Personen haben seit Kurzem inzidenzunabhängig mehr Freiheiten. Für sie gilt keine Quarantäne- oder Testpflicht mehr. Zudem entfallen für sie die Kontaktbeschränkungen und die Ausgangssperre. Sie werden bei Treffen mehrerer Haushalte nicht mehr bei der maximalen Personenanzahl mitgezählt. Das bedeutet, dass sich ab 6. Mai mehr Personen treffen können, solange Geimpfte oder Genesene mit dabei sind. Maske tragen und Abstand halten müssen sie aber trotzdem weiterhin.
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