Coronavirus

Inzidenz unter 50: Auf Ansbach warten weitere Lockerungen

24.5.2021, 21:00 Uhr
In den Biergarten ohne Corona-Test? Das ist in Ansbach bald wieder möglich.

© Annette Riedl, dpa In den Biergarten ohne Corona-Test? Das ist in Ansbach bald wieder möglich.

Zuletzt wurde am 19. Mai im Stadtgebiet weitreichend gelockert, da die Inzidenz stabil unter der 100er-Marke lag. Da sich das Infektionsgeschehen sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Ansbach weiterhin verbessert hat und die Inzidenz nun mittlerweile den vierten Tag unter 50 liegt, sind weitere Öffnungsschritte in Aussicht.

Liegt die Inzidenz auch am Dienstag unter 50, stehen ab dem übernächsten darauffolgenden Tag – also am Donnerstag – weitere Lockerungen an, sofern ein Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege besteht. Dabei ist das Wegfallen der Testpflicht für Besuche sämtlicher Branchen die bedeutendste Lockerung. Im Allgemeinen dürfen ab einer stabilen Inzidenz unter 50 neben der Außengastronomie auch Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos öffnen. Zudem ist kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich. Auch Läden mit Kundenverkehr dürfen öffnen, allerdings noch unter Auflagen.

Kontaktbeschränkungen

Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bestehen. So ist lediglich die Zusammenkunft mit einem weiteren Hausstand möglich, sofern die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Erst ab einer stabilen Inzidenz unter 35 dürfen insgesamt drei Hausstände zusammenkommen, sofern die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten wird.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Für den Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen entfällt die Testpflicht. Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos müssen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept aufweisen. Für Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Schlösser, Seen und Gedenkstätten gilt weiterhin eine Maskenpflicht sowie das Einhalten des Mindestabstandes. Außenveranstaltungen mit bis zu 250 Besuchern sind möglich, sofern es feste Plätze gibt und ein Hygienekonzept gewährleistet ist. Für den Besuch von Freibädern ist weiterhin ein Termin nötig.

Einzelhandel

Läden des Einzelhandels dürfen ohne Terminvereinbarung wieder öffnen, allerdings mit Auflagen. Dazu gehört die Gewährleistung des Mindestabstandes sowie die begrenzte Anzahl an Kunden, die gleichzeitig im Laden sind.

Gastronomie

Die Außengastronomie kann derweil ohne Auflagen wieder öffnen. Weder gilt eine Sperrstunde noch eine Test- und Terminpflicht. Die Innengastronomie bleibt indes weiterhin geschlossen.

Schulen

Schulen werden wieder komplett auf Präsenzunterricht umsteigen. Dabei wird vorausgesetzt, dass zweimal in der Woche getestet wird und Schüler ab der 5. Klasse auf dem gesamten Schulgelände (auch im Klassenzimmer) eine medizinische Maske tragen müssen. Kindertagesbetreuungen haben zudem wieder geöffnet.

Sport

Auch für den Sport gibt es weitere Lockerungen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist genauso wieder möglich wie Kontaktsport im Außenbereich, sofern jeweils ein Hygienekonzept vorliegt. Für Fitnessstudios entfällt die Testpflicht, ebenso für Besucher von Sportveranstaltungen mit bis zu 250 Besuchern.

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