Hunderttausende Seiten Ermittlungsakten
Kripo Amberg mit Schlag gegen Kinderporno-Chatgruppe: 1600 Verdächtige ermittelt
23.7.2021, 15:53 UhrInsgesamt 21 Umzugskartons mit mehreren hunderttausend DIN-A4-Seiten füllen die Ermittlungsakten, die die Staatsanwaltschaft Amberg nun von der Kripo Amberg erhalten hat. Monatelang hatte die Polizei zuvor verdeckt ermittelt. Schließlich wurden zwei Großverfahren umfangreich aufbereitet und der Staatsanwaltschaft übergeben.
Auch tierpornografische Bilder und Videos
Zuvor hatte eine Anzeige die Polizei auf die entscheidende Spur gebracht. Die Beamten untersuchten daraufhin die Chatgruppe eines Messenger-Dienstes. Bei der Auswertung eines Mobiltelefons durch digitale Forensiker der Oberpfälzer Polizei wurden weitere Chatgruppen gefunden, in denen kinder- und jugendpornografische sowie tierpornografische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte eingestellt wurden.
Die „Laufwege“ der versendeten Bilder und Videos wurden nachverfolgt, woraus sich noch weitere verstrickte Anschlussinhaber feststellen lassen konnten.
Insgesamt wurden seit Aufnahme der Ermittlungen in den letzten fünf Monaten über 1600 Tatverdächtige ermittelt. Diese sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Einzelne wurden sogar im Ausland, wie zum Beispiel USA, Schweiz, Österreich und Frankreich ermittelt.
Selbst Kinder und Jugendliche versenden Material
„Die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie hat in den letzten Jahren stark zugenommen und beschäftigt uns deutlich in vielen Ermittlungsverfahren. Neben Menschen mit pädophilen Neigungen, sind es häufig auch Kinder und Jugendliche, die achtlos derartiges Material in Gruppenchats verschicken und sich damit regelmäßig strafbar machen. Deshalb richtet sich unser Appell ganz besonders auch an die Eltern, ihre Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren“, sagt der stellvertretende Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Amberg, Erster Kriminalhauptkommissar Peter Krämer.
Das Verbreiten und der Besitz von kinderpornografischen Schriften wird mittlerweile als ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft. Der vorsätzliche Besitz eines solchen Bildes als Chatgruppenmitglied reicht dabei aus, um den Tatbestand gemäß § 184 b StGB zu erfüllen. Somit ist die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen künftig ausgeschlossen.
Dazu Erster Kriminalhauptkommissar Krämer weiter: „Wir verfolgen solch abscheuliche Taten intensiv mit allen rechtlich möglichen Mitteln, damit auch die Täter, die auf widerlichste Weise Geld verdienen, mit voller Härte bestraft werden können. Das hat bei uns oberste Priorität.“
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