Staatsanwaltschaft will höhere Strafe

"Drachenlord"-Prozess: Verteidigung legt ebenfalls Berufung ein

26.10.2021, 13:57 Uhr
Es war bereits das zweite Mal, dass Rainer Winkler sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch verantworten musste.

© Daniel Karmann/dpa, NNZ Es war bereits das zweite Mal, dass Rainer Winkler sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch verantworten musste.

Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits am Montag, 25. Oktober, Berufung gegen die zweijährige Haftstrafe für Rainer Winkler eingelegt hatte, reagierte nun auch der Verteidiger des Youtubers und legte am Dienstag ebenfalls Einspruch ein. Für das Berufungsverfahren ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig. Einen Termin wurde noch nicht festgelegt.

Höhere Strafe sei erforderlich

Eine höhere Freiheitsstrafe für den "Drachenlord" sei erforderlich und angemessen, begründete ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag in Nürnberg.

Winkler war am Donnerstag vergangener Woche (21. Oktober) wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Videoblogger aus Mittelfranken hatte unter anderem einem Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt.

Es war bereits das zweite Mal, dass der Youtuber sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch verantworten musste. Im September 2019 verurteilte dieses ihn wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Noch in der Bewährungszeit beging er neue Straftaten. Aus Sicherheitsgründen war der zweite Prozess ins Strafjustizzentrum nach Nürnberg verlegt worden.