Zeppelintribüne: Rechter Fackelzug hat keine Konsequenzen

Andreas Franke

Leiter der Lokalredaktion

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14.5.2019, 06:21 Uhr

An politisch motivierter Kriminalität aus dem rechtsextremen Spektrum hat die Polizei in den vergangenen dreieinhalb Jahren elf Straftaten auf dem Gebiet des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes in Nürnberg verzeichnet. Vor allem ein Fackelzug im Februar 2019 sorgte für viel Empörung. Aus dem Stadtrat folgte der Ruf nach strengeren rechtlichen Vorgaben. Doch so einfach ist das nicht, lautet nun die Einschätzung von Stadt und Polizei.

Eigentlich fand der Fackelzug von einem Dutzend schwarz gekleideter Rechtsextremer im Februar auf der Steintribüne zwar unter den Augen der Polizei statt, sonst aber weitgehend ohne öffentliche Wahrnehmung. Erst durch ein Video im Internet wurde der Vorfall bekannt. Zuvor waren die Rechten bereits vor einer Flüchtlingsunterkunft aufgetreten und von der Polizei des Platzes verwiesen worden. Bundesweit wurde der Aufmarsch und auch das Verhalten der Polizei an der Steintribüne kritisiert.

Der Integrationsrat der Stadt Nürnberg stellte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Strafanzeige gegen die Neonazis. Grüne und SPD im Nürnberger Stadtrat forderten umgehend in Anträgen eine Stellungnahme der Stadt, wie solche Auftritte künftig zu verhindern seien. Eine Möglichkeit, die von den Parteien ins Gespräch gebracht wurde, ist ein verschärftes Satzungs- oder Ordnungsrecht. Nun liegt eine ausführliche Einordnung des Vorfalls für die Sitzung des Ältestenrats des Stadtrats am 22. Mai vor.

Ordnungsamt nennt Beispiele

Darin ist aufgeführt, dass es seit dem 1. Januar 2016 bis zum 8. Mai dieses Jahres elf Straftaten aus dem rechtsextremen Spektrum auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände gab. Darunter fällt auch der Umtrieb im Februar. Danach haben Stadt und Polizei zusätzliche rechtliche Maßnahmen geprüft. Hierbei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass "die bestehenden Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Versammlungsrechts ausreichende Eingriffsmöglichkeiten bieten", heißt es in der Vorlage.

Das Ordnungsamt macht das an verschiedenen Beispielen deutlich. So mache sich jetzt schon strafbar, wer den "Hitlergruß" zeige oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwende. Die Polizei könne dagegen vorgehen. Eine rechtsextreme Versammlung könne auf dem Gelände wesentlich leichter als an anderen Orten verboten werden. "Nicht unterbunden werden kann dagegen der bloße Aufenthalt eines Neonazis auf dem Gelände", wird jedoch betont.

Grenzen werden stark durch Grundrechte bestimmt

Wenn er sich provokativ verhalte und "irgendwann die Grenze zur Ordnungswidrigkeit überschreitet" und die Allgemeinheit belästige, dürfe die Polizei einschreiten. Was sie allerdings im Februar ander Steintribüne nicht gemacht hatte.

Gegen Personen, die immer wieder mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf dem Gelände auffielen, kann das Ordnungsamt auch ein Betretungsverbot erlassen. Dies war aber bisher nicht der Fall.

Die Grenzen zwischen dem, was noch, und dem, was nicht mehr zulässig ist, heißt es weiter, werden stark durch die – auch Verfassungsfeinden zustehenden – Grundrechte bestimmt (Versammlungs-, Handlungs- und Meinungsfreiheit). "Polizei und Stadt können diese nicht eigenmächtig ändern."

Ermittlungsverfahren eingestellt

Rechts- und Ordnungsamt haben mit dem Kulturreferat geprüft, ob eine Benutzungssatzung für die Zeppelintribüne erlassen werden soll. Bestimmte Verhaltensweisen können dann verboten werden. Doch dies sei "rechtlich nur schwer umsetzbar" und derzeit nicht "zweckmäßig". Unter Umständen wären dann sogar bei einem Club-Spiel – in Bezug auf Kleidung und Verhalten – Stadionbesucher (ausdrücklich werden die Ultras genannt) betroffen.

Sollte sich die Situation ändern und rechtlicher Handlungsbedarf entstehen, "wäre über eine Satzungslösung nochmals nachzudenken".

Das Ermittlungsverfahren nach der Anzeige gegen den Fackelzug wurde übrigens im April eingestellt. Es gab, so Antje Gabriels-Gorsolke von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, keine Anzeichen für Straftatbestände.