Fahrgastrechte
Zugbindung aufgehoben: Welche Züge darf man jetzt nehmen?
07.03.2025, 08:07 Uhr
Auch wenn das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ökologisch vorteilhaft ist, gibt es immer wieder Kritik an der Deutschen Bahn. Denn nicht selten kommt es zu Verspätungen und Ausfällen. Aber was bedeutet eine Aufhebung der Zugbindung? Was macht man dann? Der Zug fällt aus – also einen anderen Zug nehmen?
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn bei der DB die Zugbindung aufgehoben wurde.
Was bedeutet Zugbindung?
In der Regel sind vor allem Sparpreise im Fernverkehr an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Somit darf man nur die Züge nutzen, deren Zugnummern auch auf der eigenen Fahrkarte angegeben sind. Dies bedeutet, dass man an einen festen Zug mit einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit gebunden ist. Dies gilt für Intercity (IC), Eurocity (EC), InterCityExpress (ICE), Zug (D) und EuroNight (EN). Ausnahmen gibt es für Nahverkehrszüge und Rail & Fly-Tickets, bei denen keine Zugbindung besteht.
Wenn die Bahn zu spät kommt, besteht immer noch die Möglichkeit, am Reisetag mit einem Nahverkehrszug an den Zielort zu reisen. Dies ist jedoch deutlich zeitaufwändiger als mit den Schnellzügen, für die eine Zugbindung gilt.
Wann ist die Zugbindung aufgehoben?
Wer mit der Deutschen Bahn reist, kann vor dem Kauf des Tickets (abhängig vom jeweiligen Ticket) zwischen zwei Optionen wählen: mit und ohne Zugbindung.
Allerdings gibt es Zugbindungen nur in Fernverkehrszügen. Hat man ein Ticket mit Zugbindung gekauft, darf man nur den angegebenen Zug zur angegebenen Uhrzeit nutzen. Bei günstigen Spartickets gibt es häufig eine Zugbindung, während man bei teureren Tickets wie dem Flexpreisangebot oftmals eine freie Zugwahl auf der Strecke hat.
Bucht man ein Zugticket für eine Reise, bei der man sowohl mit dem Nah- als auch mit dem Fernverkehr fährt, gilt die Zugbindung nur für die Züge des Fernverkehrs. Dies bedeutet, wenn man mit einem Nahverkehrszug zu einem größeren Bahnhof fährt und dort in den Fernverkehr umsteigt, kann man auch einen früheren Nahverkehrszug nehmen. Beim Fernverkehrszug sollte man allerdings auf die korrekte Nummer und Uhrzeit achten.
Zug fällt aus – Zugbindung wird aufgehoben
Wenn bei der Bahn die Zugbindung aufgehoben wird, gilt die eigentliche Regelung nicht mehr, nur die Züge zu nutzen, deren Zugnummern auch auf der eigenen Fahrkarte angegeben sind. Demnach darf man auch andere Züge nutzen. Oftmals kommt es zu einer Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung (mehr als 20 Minuten) oder wenn man aufgrund von Verspätungen der Deutschen Bahn den Anschlusszug verpasst. Die Zugbindung wird bei Verspätung aufgehoben, aber auch dann, wenn die Abfahrtszeit nach vorne verlegt wurde. In all diesen Fällen wird die Zugbindung des Sparpreistickets aufgehoben.
Das Gleiche gilt für Fahrplanänderungen durch die Deutsche Bahn vor der gebuchten Reise, wenn der ganze Zug oder ein Halt ausfällt, die Verbindung zwischen Start und Zielort durch die Fahrplanänderung abbricht oder man 20 Minuten später am Zielbahnhof ankommen würde.
Achtung: Wenn die Verspätung 60 Minuten oder länger beträgt, kann man das Ticket kostenfrei zurückgeben. Erfährt man erst unterwegs von der Verspätung, besteht die Möglichkeit, die Reise abzubrechen und mit dem nächsten Zug kostenlos zurück zum Startbahnhof zu reisen.
Tipp: Bestenfalls verwendet man im Nah- und Fernverkehr immer die App der Deutschen Bahn (DB Navigator), um schnellstmöglich Hinweise zu erhalten, wenn die Zugbindung aufgehoben wird.
Kann man trotz Zugbindung einen Alternativzug nehmen?
Wenn die Zugbindung aufgehoben wird, kann man andere Züge des Fernverkehrs nutzen, um das Ziel trotzdem noch (rechtzeitig) zu erreichen. Dies bedeutet, man darf beispielsweise auch einen ICE nutzen, obwohl man ursprünglich ein Ticket für einen IC oder EC gekauft hat. Allerdings gilt diese Regelung nur für Züge der Deutschen Bahn, sodass Züge anderer Unternehmen (zum Beispiel Flixtrain) davon ausgeschlossen sind. Wird die Zugbindung aufgehoben, ist ein früherer Zug möglich.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Zugbindung somit automatisch aufgehoben - auch wenn die Deutsche Bahn empfiehlt, sich bei einem Mitarbeitenden eine schriftliche Bestätigung zu holen. Dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich.
Achtung: Man darf nur auf Züge umsteigen, die zu dem ursprünglich gebuchten Ziel fahren. Somit darf man nicht einfach in eine andere Stadt fahren. Jedoch muss der Ersatzzug nicht die gleiche Strecke wie der geplante Zug nehmen.
Tipp: Falls sich die Reisepläne durch die Verspätung oder den Ausfall stark ändern, sollte man sein Anliegen in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn schildern. Möglicherweise kann das Ticket umgeschrieben und angepasst werden, sodass man bei einer Kontrolle keine Schwierigkeiten bekommt.
Was ist mit der Sitzplatzreservierung?
Wenn man auf der ursprünglichen Route einen Sitzplatz reserviert hat, entfällt diese Reservierung. In der Regel kann man sich aber die Kosten für die Sitzplatzreservierung erstatten lassen.
Ausnahmen gelten beim Deutschlandticket
Wenn Nah- und Fernverkehrszüge für die Reise kombiniert werden, gelten die Fahrgastrechte nur dann für die gesamte Strecke, wenn die Reise als durchgehende Verbindung gebucht wurde. Beide Zugarten müssen dabei auf demselben Ticket aufgeführt sein. Wer mit dem Deutschlandticket reist, muss den Preis für die Nahverkehrsstrecke zusätzlich bezahlen, obwohl man eigentlich das Deutschlandticket nutzen könnte. Ansonsten gelten die Fahrgastrechte nur für die Fernbahnstrecke. Folglich muss man vorher entscheiden, ob einem die Preisersparnis durch die Nutzung des Deutschlandtickets oder die Fahrgastrechte für die gesamte Strecke wichtiger sind.
Darf man auch an einem anderen Tag fahren, wenn die Zugbindung aufgehoben wird?
Ob man auch an einem anderen Tag fahren darf, wird bei der Deutschen Bahn nicht eindeutig formuliert. Gemäß dem Support darf man eine Fahrt mit dem entsprechenden Ticket nach Aufhebung der Zugbindung nur am selben Reisetag nutzen. Die allgemeinen Fahrgastrechte und Sparpreis-Bedingungen sprechen jedoch dafür, dass man eine Fahrt auch bis zum Folgetag um 10:00 Uhr morgens noch wahrnehmen darf.