Corona-Hilfen: Brauereigaststätten wird der Hahn abgedreht
8.12.2020, 09:17 UhrWährend mancher Gastwirt jubelt, weil er trotz fehlendem Wareneinsatz und Mitarbeitern in Kurzarbeit pauschal bis zu 75 Prozent seines Vorjahresumsatzes als Ausgleich für die pandemiebedingte Schließung seines Betriebs erstattet bekommt, drohen andere Gastronomen leer auszugehen. Denn die Brauereigasthöfe sollen, so der derzeitige Plan des Bundeswirtschaftsministeriums, als sogenannte "Mischbetriebe" durchs Raster fallen. Weil sie neben der Gastronomie und Hotellerie auch eine handwerkliche Brauerei betreiben, haben sie nur Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn der Außer-Haus-Verkauf der Brauerei an den Handel maximal 20 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht.
Elch-Bräu-Chefin: "Ich konnte es nicht fassen"
"Ich habe diese Verordnung zehnmal durchgelesen und konnte es nicht fassen", sagt Bianca Kugler. Mit ihrem Mann betreibt sie das Elch-Bräu Thuisbrunn. Ihr sei klar gewesen, dass ihnen nicht die gesamte Förderung zugestanden wird, doch war sie davon ausgegangen, dass für den stillgelegten Gastrobereich Ausgleichszahlungen fließen werden. Aber da Brauerei und Brennerei bei den Kuglers mal 30, mal 40 Prozent vom Gesamtumsatz ausmachen, erhalten sie nichts von den sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes. "Wir machen ein dickes Minus und müssen uns mit Privateinlagen über Wasser halten. Anders geht es nicht", sagt Kugler.
Auch Stefan Strang, Hauptgeschäftsführer Private Brauereien Bayern, kritisiert diese Ungleichbehandlung. Das ohnehin wenig gewinnträchtige Geschäft mit Flaschenbier könne die enormen Verluste, die der erzwungene Stillstand der gastgewerblichen Betriebsteile verursacht, bei weitem nicht kompensieren. Ausdrücklich, so merkt Bayerns Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert an, sieht der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Gastronomiebetriebe vor, die ihre Leistungen auch im Außerhausverkauf anbieten.
Mit Rücken zur Wand: Existenzangst bei Bayerns Brauereigasthöfen
Außerdem seinen bis Corona gastgewerbliche Betriebe auch seitens der Politik aufgefordert gewesen, sich zusätzliche Standbeine zu schaffen. "Und dies soll diesen Vorzeigebetrieben zum Verhängnis werden." Schließlich dürften Konditoreien und Bäckereien für ihre geschlossenen Cafès Hilfsgelder abrufen. Es sei nur "recht und billig, auch den staatlicherseits stillgelegten Brauereigasthöfen in dieser für sie existenzgefährdenden Lage zu helfen."
Keine spezielle Förderung aus bayerischen Landesmitteln
Auch Andreas Geyer, Betreiber des Brauereigasthofs Geyer in Oberreichenbach, schüttelt über diese Ungleichbehandlung den Kopf. Er sei zwar in der glücklichen Lage, mit seiner Brauerei unterhalb der 20-Prozent-Marke zu liegen, er bekommt die Ausgleichszahlung demnach. "Ich habe in meinem Leben noch nie was beantragt, aber das nehme ich mit, klar", sagt er. Dank der staatlichen Hilfen von Frühjahr und Winter, sowie eines guten Sommers und der Lust der Menschen, endlich wieder gemütlich zusammenzusitzen, "kommen wir auf null raus", so Geyer. "Aber ehrlich – wenn man hilft, was ja gut ist, dann bitte auch allen."
Bayerns Wirtschaftsminister Huber Aiwanger ist alarmiert und schrieb seinem Bundeskollegen Peter Altmaier in einem Brief von seinem "großen Befremden". Er bitte darum, eine entsprechende Klarstellung zugunsten der Betriebe vorzunehmen." Denn, das stellt sein Ministerium auf Anfrage klar: Eine spezielle Förderung von Brauereigaststätten aus bayerischen Landesmittel komme nicht in Betracht.
Eine offizielle Antwort aus Berlin gibt es bislang nicht. Den Brauereigaststätten bleibt nur warten. Und weiterarbeiten.
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