Soforthilfe und Übergangsgeld: Diese Hilfe für Betriebe gab und gibt es wegen der Corona-Krise
4.11.2020, 06:52 UhrDie Bayerische Soforthilfe wurde im März gegen die Corona-bedingt drohenden Pleiten geschaffen. Anträge konnten von Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) und Selbstständigen gestellt werden, die eine Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte in Bayern hatten. Die Höhe der Soforthilfe war dabei gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und ging – nach einer Erhöhung Ende März - bis maximal 50.000 Euro. Berechtigt waren alle Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass hatten beziehungsweise laut ihrer Prognose bekommen würden.
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Konkret hieß das: Wer durch die fehlenden Einnahmen seine fortlaufenden Kosten wie Pachten, Leasingraten oder Mieten nicht bezahlen konnte, bekam Geld. Personalkosten durften nicht angerechnet werden. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes konnte man stattdessen vorübergehend Arbeitslosengeld beantragen. Am 31. Mai endete die Antragsfrist für die Soforthilfe in Bayern.
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An ihre Stelle trat das sogenannte "Überbrückungsgeld" des Bundes, das nun als "Überbrückungsgeld II" bis Ende Dezember erweitert wurde. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe dieser Kosten können Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Wer als Solo-Selbstständiger oder Freiberufler zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat, kann vereinfach Grundsicherung beantragen. Eine Übersicht über alle Hilfen gibt es hier.
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