Mutmaßlicher Angriff in Budapest

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordversuchs gegen Nürnbergerin Hanna S.

Azeglio Elia Hupfer

nordbayern-Redaktion

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8.10.2024, 13:40 Uhr
Der Fall hatte für großes Aufsehen und in Nürnberg für mehrere Solidaritätsdemonstrationen zur Freilassung von Hanna S. geführt.

© IMAGO/Moritz Schlenk Der Fall hatte für großes Aufsehen und in Nürnberg für mehrere Solidaritätsdemonstrationen zur Freilassung von Hanna S. geführt.

Die im Mai in Gostenhof verhaftete Antifaschistin muss sich voraussichtlich bald vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen Hanna S. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München erhoben.

Hanna S. soll sich nach Überzeugung der obersten deutschen Anklagebehörde zufolge spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung angeschlossen haben, die mit Gewalt gegen Menschen aus dem rechten Spektrum vorgeht. Die Nürnbergerin soll dabei in Budapest an zwei Überfällen auf drei Menschen beteiligt gewesen sein.

Ihr wird vorgeworfen, ihre Opfer im Februar vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Vereinigung erst unauffällig verfolgt und dann "blitzartig" unter anderem mit Schlagwerkzeugen angegriffen zu haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft am Dienstag. Demnach wurde beim ersten Überfall ein Mann zu Boden geschlagen, mit großer Wucht sei dann mit Schlagstöcken auf seinen Kopf und Oberkörper eingeprügelt worden. Er erlitt schwere Kopfwunden.

Beim zweiten Überfall einen Tag später wurden zwei Personen mit Schlagstöcken und einem Hammer traktiert, so die Anklage. Dann seien die Opfer mit Pfefferspray besprüht worden. Sie trugen Platzwunden und Prellungen davon.

Angehörige der Vereinigung, bei der Hanna S. Mitglied gewesen sein soll, teilen laut Bundesanwaltschaft eine "militante linksextremistische Ideologie" und lehnen den demokratischen Rechtsstaat ab. Der Vereinigung werden mindestens fünf Attacken auf Personen zugerechnet, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Hanna S. war am 6. Mai in Nürnberg festgenommen worden und sitzt seither in der Nürnberger JVA in Untersuchungshaft.

Hannas Verteidigung reagiert mit Unverständnis

Die Generalbundesanwaltschaft versuche weiterhin, "das Verfahren zu eskalieren, indem sie die Auseinandersetzung mit Neonazis als versuchten Mord einstuft - unbeeindruckt von der Wertung des höchsten deutschen Gerichts", sagt Hannas Verteidiger, Yunus Ziyal. Der Rechtsanwalt bezieht sich dabei auf den Fakt, dass der Bundesgerichtshof sowohl bei Hanna S. als auch im Parallelverfahren gegen Maja T. den Antrag des Generalbundesanwalts ablehnte, den Haftbefehl auch wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes zu erlassen.

Der Haftbefehl beschränkte sich stattdessen auf den Vorwurf der Bildung krimineller Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. "Für die Einstufung als versuchtes Tötungsdelikt fehle es am erforderlichen Tötungsvorsatz", erklärt Ziyal.

Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten Tags der Ehre, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.