Frankenschnellweg-Ausbau: Neuer Kläger tritt auf den Plan
13.5.2018, 12:57 UhrAus gut unterrichteten Quellen war zu erfahren, dass der Kompromiss zwischen Bund Naturschutz (BN) und Stadt steht. Wenn keine neuen Probleme auftauchen, dann könnte diese Einigung im Frühherbst öffentlich gemacht werden. Im August soll die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vorgelegt werden, in der auch die Auswirkungen des Umleitungsverkehrs während der siebenjährigen Bauphase des kreuzungsfreien Ausbaus ausführlich analysiert und bewertet werden. Wenn der Bund Naturschutz diese Studie akzeptiert und keine Einwände mehr hat, dann könnte die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in München vom BN zurückgezogen und die Einigung öffentlich gemacht werden.
Neben den Veränderungen an den Ein- und Ausgängen des geplanten Tunnels am Frankenschnellweg, um die Schadstoffbelastung in diesen Bereichen zu reduzieren, dürfte es sich bei dem Kompromiss im Wesentlichen um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Stundenkilometer, auf ein Durchfahrverbot für Lkw mit über 7,5 Tonnen Gewicht, sowie um Verkehrslenkungsmaßnahmen handeln. Rund zwölf Monate nach einer Einigung könnte mit dem kreuzungsfreien Ausbau begonnen werden.
Eine Übersicht zum Ausbau des Frankenschnellwegs finden Sie hier.
Diesem Kompromiss muss aber nicht nur der Bund Naturschutz zustimmen, sondern auch Harald Wilde, Professor für Betriebswirtschaft in Stralsund. Der 64-Jährige hat 1992 ein 140 Quadratmeter großes Haus mit einem 340 Quadratmeter großen Garten an der Burgfarrnbacher Straße, direkt am Frankenschnellweg gekauft. Wilde ist der letzte Privatkläger gegen den Frankenschnellweg und wird von Gegnern des kreuzungsfreien Ausbaus in seiner Klage finanziell unterstützt. Bislang hatte er mit dem Bund Naturschutz auch den gleichen Rechtsanwalt.
Während der BN offenbar zu einem Kompromiss bereit ist, lehnt Wilde eine Einigung bislang ab. Er überlegt, ob er das Verfahren wieder in einen "strittigen Zustand" versetzen kann. Dann ruht das Verfahren nicht mehr und die Verwaltungsrichter in München müssen entscheiden. "Im Moment habe ich das auf rechtlichen Rat hin noch nicht getan, führe aber keine Vergleichsverhandlungen, da ein Gespräch mit Vertretern der Stadt keine Basis für einen Kompromiss ergeben hat", teilte Wilde auf Anfrage der NZ mit. Zwischen Bund Naturschutz und Wilde liegen von der Einschätzung her Welten. Auch Wilde wird wohl die UVS erst einmal prüfen.
Das Tauziehen kann noch Jahre dauern
Sollte die Klage bis zum Ende ausgefochten werden, dann geht die Stadt davon aus, dass innerhalb von zwölf Monaten die Verwaltungsrichter in München entscheiden. Dann wäre aber immer noch der Gang zur nächsten Instanz möglich: Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dauert ein Verfahren im Durchschnitt vier Jahre. Das will Bürgermeister Christian Vogel in jedem Fall vermeiden.
Sowohl im Rathaus als auch beim BN rätselt man, was Wilde will, ob es nicht doch um einen persönlichen Vorteil geht und weniger um den Frankenschnellweg: Wilde könnte das Haus auch an die Stadt verkaufen. Natürlich zu einem möglichst hohen Preis. Derzeit wohnt sein Sohn in dem Anwesen. Wilde selbst soll sich vor allem in Stralsund aufhalten. Allerdings ist noch ungeklärt, ob Wilde ohne BN überhaupt alleine klagen kann. Insider sagen, das Klagerecht des Betriebswirtschaftlers wurde von der unteren Instanz, dem Verwaltungsgericht in Ansbach, zu Beginn des Verfahrens überhaupt nicht grundsätzlich geklärt.
Jedes Jahr steigen die Baukosten des Frankenschnellwegs um mindestens zehn Millionen Euro. Die 500 Millionen-Euro-Grenze dürfte inzwischen überschritten sein. 2013 wurden die Baukosten des 1,8 Kilometer langen Tunnels auf 449 Millionen Euro kalkuliert.
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