"Notwehr gerechtfertigt"

Messerangreifer in Lauf erschossen: Ermittlungen gegen Polizistin eingestellt

Erik Thieme

E-Mail zur Autorenseite

17.02.2025, 10:05 Uhr
Der 34-Jährige verstarb noch am Tatort.

© ToMa Der 34-Jährige verstarb noch am Tatort.

Am 30. Juni 2024 erschoss eine Bundespolizistin einen 34-jährigen Iraner, der sich mit einem Messer auf die Beamten zubewegte. Nun wurden die Ermittlungen gegen die Schützin eingestellt. Das gab die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am 17. Februar in einer Pressemitteilung bekannt.

Damals waren drei Beamte der Bundespolizei mit ihrem Fahrzeug in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Lauf unterwegs, als sich ihnen ein 34-Jähriger wild gestikulierend näherte und versuchte, das Auto zu öffnen. Die Polizisten parkten das Fahrzeug in einiger Entfernung, der Mann folgte ihnen und ließ sich weder von der Aufforderung, stehenzubleiben, noch dem Einsatz von Pfefferspray aufhalten, heißt es in der Mitteilung.

Weil er nach Angaben der Staatsanwaltschaft gezielt ein 18,5 Zentimeter langes Messer in Richtung von Kopf und Oberkörper der Bundespolizisten bewegte, gab eine Beamtin einen Schuss auf den Bauch des Mannes ab. Der 34-Jährige verstarb noch am Tatort. Im Anschluss gab es Kritik am Vorgehen der Polizisten, auch, weil es zu widersprüchlichen Aussagen kam. Medien berichteten zunächst von einem Warnschuss, die Staatsanwaltschaft konnte das aber nicht bestätigen.

Kein strafbares Verhalten der Polizistin

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Vorgehen der Beamten gebilligt, die Ermittlungen gegen die Schützin wurden eingestellt. Der Ablauf des Tatgeschehens sei sowohl von den beteiligten Polizisten als auch von weiteren, zufällig anwesenden Passanten übereinstimmend geschildert, erklärt Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher.

"Da die Abgabe eines gezielten Schusses in dieser Situation die einzige Möglichkeit darstellte, einen Messerangriff auf sich oder ihre Kollegen abzuwehren, war das Vorgehen der Polizeibeamtin aufgrund von Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt", heißt es dazu in der Mitteilung. Ein strafbares Verhalten liege somit nicht vor.

Wieso Angreifer mit Messern eine so große Gefahr für Polizisten darstellen können, erfahren Sie hier.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.