Notlagen-Programm: Bund soll mehr Befugnisse erhalten

24.3.2020, 18:52 Uhr
Notlagen-Programm: Bund soll mehr Befugnisse erhalten

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Eltern sollen außerdem Geld bekommen, wenn sie durch Verdienstausfall wegen Kita- oder Schulschließungen zu Hause bleiben müssen.

Durch das Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Bundesregierung mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten. Das Gesetz soll direkt angewendet werden können. "Aufgrund der durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie stellt der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest", heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf.


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Ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die ihre Kinder wegen Kita- oder Schulausfall betreuen müssen, soll laut dem Entwurf zunächst sechs Wochen bestehen - 67 Prozent des Verdienstausfalls soll gezahlt werden. Gelten soll dies bis zu einem Höchstbetrag von 2016 Euro monatlich. "Endet die Schließung oder das Betretungsverbot vor dem Ablauf des Zeitraumes, endet damit auch der Entschädigungsanspruch", so der Entwurf.

Die Bundesregierung zielt mit dem Entwurf darauf ab, einer Destabilisierung des Gesundheitssystems vorzubeugen. Deshalb müsse die Regierung in die Lage versetzt werden, "schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen".

Zusätzlichen Befugnisse gelten ein Jahr lang

Das Bundesgesundheitsministerium soll deshalb ermächtigt werden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates viele Regeln zu beschließen. Dazu gehören laut dem Entwurf Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung.


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Unter anderem sollen Regeln im Gesundheitswesen außer Kraft gesetzt werden und etwa Praxisärzte leichter Zuschläge bekommen können. Meldepflichten etwa für die Bahn über Reisende sollen bundesweit schnell geregelt werden können. Auch sollen die Länderbehörden rascher Meldungen etwa über negative Coronavirus-Tests an den Bund weitergeben müssen.

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