Kurzarbeit wegen Coronavirus: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Manuel Kugler

Redaktion Politik und Wirtschaft

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1.4.2020, 08:57 Uhr
Viele Betriebe haben derzeit zu wenig Arbeit für ihre Beschäftigten.

© Jens Schierenbeck, dpa-tmn Viele Betriebe haben derzeit zu wenig Arbeit für ihre Beschäftigten.

Was genau ist Kurzarbeit eigentlich?

Haben Betriebe nicht genügend Aufträge oder müssen sie wegen anderer Gründe ihre Produktion drosseln – wie das nun infolge des Coronavirus der Fall ist – können sie die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, notfalls sogar auf Null. Dadurch können die Arbeitgeber Personalkosten einsparen, ohne jemandem kündigen zu müssen. In Zeiten des Fachkräftemangels liegt das erst recht im Interesse der Unternehmen – kündigen sie einem Mitarbeiter, müssen sie fürchten, ihn später nicht mehr so schnell zurückzubekommen.

Was heißt Kurzarbeit für die betroffenen Beschäftigten?

Sie bekommen den ausfallenden Lohn zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt. Ein Beispiel: Arbeitet ein Beschäftigter nur noch vier statt fünf Tage die Woche, zahlt ihm sein Arbeitgeber für diese vier Tage seinen üblichen Lohn. Den entfallenen Nettolohn für den fünften Tag bekommt der Mitarbeiter von der Bundesagentur – allerdings nicht komplett, sondern nur zu 60 Prozent. Hat der Mitarbeiter Kinder, sind es 67 Prozent.

Kann jeder Betrieb Kurzarbeit anordnen?

Es gibt gesetzliche Voraussetzungen. Vorliegen muss ein erheblicher Arbeitsausfall, zum Beispiel infolge eines "unabwendbaren Ereignisses“. Die Coronakrise stellt ein solches Ereignis dar, hatte Bundesagentur-Chef Detlef Scheele schon früh klargemacht. Lange galt, dass in einem Betrieb mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von zehn Prozent und mehr betroffen sein muss, damit die Bundesagentur einspringt. Wegen der Coronakrise hat die Politik aber bereits reagiert – nun fließt Kurzarbeitergeld schon, wenn jeder zehnte Beschäftigte betroffen ist.

Darf man sich etwas hinzuverdienen?

Um es Kurzarbeitern zu erleichtern, einen Nebenjob aufzunehmen, hat die Bundesregierung inzwischen die Hinzuverdienstgrenzen geändert: Solange Betroffene mit dem Geld aus ihrem bisherigen Job und der Nebentätigkeit nicht über ihr früheres Nettogehalt hinaus kommen, dürfen sie ihr Kurzarbeitergeld in voller Höhe behalten. Das gilt allerdings nur für Nebentätigkeiten in systemrelevanten Branchen, also zum Beispiel in der Landwirtschaft oder im Lebensmittelhandel.

Auf wie viele Menschen kommt jetzt Kurzarbeit zu?

Die Bundesregierung rechnet mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern. Das geht laut Süddeutscher Zeitung aus der "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit“ hervor. Tritt das so ein, wäre eine neue Dimension erreicht. In der Finanzkrise 2008/2009, als Medien und Politiker im Ausland über den Erfolg dieses deutschen Arbeitsmarktinstruments staunten, waren 1,4 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

Und wer soll das in der Coronakrise bezahlen?

Die Regierung rechnet mit Mehrkosten von gut zehn Milliarden Euro, weil nicht nur das Kurzarbeitergeld bezahlt, sondern den Arbeitgebern auch die Sozialbeiträge, die sie weiterhin entrichten müssen, erstattet werden. Für Kurzarbeit kommt die Arbeitslosenversicherung auf. Die gute Nachricht: Deren Kassen sind prall gefüllt: 26 Milliarden Euro liegen auf der hohen Kante.


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