Bundestagswahl 2025
Wahlplakate: Was nicht verboten ist, ist erlaubt? Diese Vorschriften müssen die Parteien einhalten
21.1.2025, 18:29 UhrWer mit offenen Augen unterwegs ist, hat sie sicherlich schon entdeckt: Wahlplakate. Wenige Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 sprießen sie jetzt wieder überall aus dem Boden wie Pilze. Von den großen Parteien wie SPD, CDU/Union und Grüne über junge Parteien wie BSW bis hin zu Kleinparteien wie Volt: Sie alle machen mit zahlreichen Wahlplakaten in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam. Viele Leute fragen sich, ob das heutzutage überhaupt noch nötig ist, in Zeiten des Internets. Und ob man Wahlplakate eigentlich auch verbieten kann - im Einzelfall oder generell. Tatsächlich gibt es viele Vorschriften, die den Umgang mit Wahlplakaten genau festlegen.
Ab wann dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?
Wann genau die Parteien ihre Wahlplakate in der Öffentlichkeit anbringen dürfen, ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Doch überall gibt es feste Fristen, meistens sechs bis sieben Wochen vor dem Wahltag. In manchen Städten und Gemeinden dürfen die Wahlplakate aber auch schon deutlich früher aufgehängt werden, manchmal bereits Monate vor dem Wahltag.
Bis wann müssen die Wahlplakate wieder abgehängt werden?
Auch diese Frist fällt unterschiedlich aus, da die Gemeinden selbst darüber entscheiden. Meistens müssen die Wahlplakate ein bis zwei Wochen nach dem Wahltag wieder weg sein, sonst drohen Bußgelder. Verantwortlich für das rechtzeitige Abhängen der Wahlplakate in der Öffentlichkeit sind die Parteien und ihre Wahlkampfteams.
Müssen Wahlplakate genehmigt werden?
Bei Wahlplakaten handelt es sich um erlaubnispflichtige Werbemittel, daher benötigen Parteien eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis. Zuständig sind auch hierfür wieder die Gemeinden und dort spezielle Behörden. Die Anträge können aus verschiedenen Gründen auch abgelehnt werden, etwa dann, wenn der Straßenverkehr durch Wahlplakate eingeschränkt werden könnte. Außerdem können bestimmte Gegenden generell von Wahlplakaten freigehalten werden, etwa Altstädte.
Wo und wie viele Wahlplakate aufgehängt werden dürfen, entscheiden die zuständigen Behörden der Gemeinden. Grundsätzlich haben Parteien aber aus gleich drei Gründen einen Anspruch darauf, vor einer Wahl Wahlplakate aufzuhängen: Pressefreiheit, Kunstfreiheit und Parteienprivileg. Doch in Ausnahmefällen können Wahlplakate auch verboten werden - allerdings gibt es nur zwei triftige Gründe dafür.
Wann können Wahlplakate verboten werden?
Wahlplakate können tatsächlich verboten werden, und zwar dann, wenn die Partei selbst verboten ist oder wenn die Wahlwerbung an sich strafbar ist - also das Wahlplakat und dessen Inhalt. Abgesehen von diesen beiden Möglichkeiten können Wahlplakate allerdings nicht verboten werden. Was dürfen die Parteien, was ist verboten?
Bei den Inhalten der Wahlplakate haben die Parteien sehr viel Freiheit. Grundsätzlich ist alles erlaubt, nur verfassungsfeindliche Slogans oder Bilder sind verboten. Hierbei geht es vor allem um den Strafbestand der Volksverhetzung. Zudem müssen die Persönlichkeitsrechte von Menschen oder Unternehmen bewahrt werden. Kritik am politischen Gegner ist aber erlaubt. Die Menschenwürde muss in jedem Fall geachtet werden. Zu tatsächlichen Verboten von Wahlplakaten kommt es jedoch nur extrem selten.
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