Altersvorsorge

Entgeltumwandlung: Mit Gehaltsumwandlung fürs Alter vorsorgen

Benedikt Dirrigl

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28.10.2024, 07:38 Uhr
Für die Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wie funktioniert zum Beispiel die Entgeltumwandlung?

© IMAGO / CHROMORANGE Für die Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wie funktioniert zum Beispiel die Entgeltumwandlung?

In diesem Artikel:

Mithilfe der Entgeltumwandlung können Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Nun stellt sich die Frage, was es mit der Rente und Entgeltumwandlung auf sich hat, wann eine Entgeltumwandlung sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile damit für Arbeitnehmer einhergehen. Die Antworten finden Sie hier.

Eine Entgeltumwandlung (oder auch Gehaltsumwandlung) beschreibt einen Vorgang, bei dem Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge – oftmals eine Direktversicherung – zahlen. Dabei handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die in der Regel vom Arbeitgeber für den Beschäftigten ausgesucht wird.

Arbeitnehmer können zudem auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Gehaltserhöhungen in Betriebsrentenanwartschaften umwandeln.

Dieser Betrag bleibt (Stand 2024) jeden Monat bis zu 604 Euro steuerfrei und bis zu 302 Euro sozialversicherungsfrei. Da die Beiträge zur Altersvorsorge direkt vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen werden, ist die Entgeltumwandlung eng mit der Gehaltsabrechnung verknüpft.

Die Gehaltsumwandlung beeinflusst die monatliche Gehaltsabrechnung, indem sie das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Normalerweise wird das Bruttoeinkommen versteuert, danach werden die Sozialabgaben abgezogen, was wiederum zum Nettoeinkommen führt. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge jedoch vor der Besteuerung vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch ergibt sich ein neues, geringeres zu versteuerndes Bruttoeinkommen, von dem dann wiederum Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Dies führt letztlich zu einem reduzierten Nettoeinkommen, bei dem jedoch bereits in die Altersvorsorge investiert wurde.

Ja, Arbeitnehmer haben ein Recht auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen, kann jedoch den expliziten Durchführungsweg selbst festlegen. Ist bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds vorhanden, sollte die Entgeltumwandlung darüber erfolgen. Gibt es beides nicht, muss der Arbeitgeber zumindest eine Direktversicherung anbieten.

Allerdings ist das Recht auf Entgeltumwandlung dem Tarifvorrang untergeordnet. Demnach können Beschäftigte mit einem verbindlichen Tarifvertrag oder Mitglieder einer Gewerkschaft ihren Tariflohn nur dann umwandeln, wenn dies auch im Tarifvertrag vorgesehen ist. Seit spätestens 2022 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss beizusteuern. Dies gilt, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Tarifverträge können jedoch abweichende Vereinbarungen zulassen.

Seit 2002 sind alle Arbeitgeber deutschlandweit dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung anzubieten. Allerdings kann der Arbeitgeber die Art und Weise der betrieblichen Altersvorsorge selbst festlegen.

Die folgenden Möglichkeiten der Betriebsrente gibt es:

  1. Direktversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung durch den Arbeitgeber abgeschlossen)
  2. Pensionskasse (vom Unternehmen gegründet)
  3. Pensionsfonds (Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt)
  4. Direktzusage (Rente aus Betriebsvermögen des Arbeitgebers)
  5. Unterstützungskasse (rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung)

Um die Rentenlücke zu schließen, ist es als Arbeitnehmer sinnvoll, neben der gesetzlichen Rente zusätzlich vorzusorgen. Somit kann man auch im Alter weiterhin seinen Lebensstandard aufrechterhalten.

Da durch die Entgeltumwandlung geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, sollte die betriebliche Altersvorsorge idealerweise diese Einbußen ausgleichen oder sogar übertreffen. Besonders sinnvoll ist die Gehaltsumwandlung, wenn der Arbeitgeber einen großzügigen Zuschuss gewährt - bestenfalls mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 Prozent.

Beschäftigte profitieren von der Förderung durch die Verringerung von Steuern und Sozialabgaben während der Einzahlungsphase. Für gutverdienende Personen kann eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktzusage oder Unterstützungskasse besonders vorteilhaft sein, da die Beiträge steuerfrei sind.

Aber auch für Geringverdiener ist eine Entgeltumwandlung sinnvoll, wenn sie weniger als 30.900 Euro brutto jährlich verdienen. Investiert der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt jährlich zwischen 240 und 960 Euro in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, erhält er 30 Prozent des gezahlten Zuschusses als Erstattung zurück.

Arbeitnehmer können durch eine Entgeltumwandlung von steuerlichen Vorteilen profitieren. Aber ist die Gehaltsumwandlung steuerfrei?

  • Steuern
    Bis zu 604 Euro monatlich können in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Darüber hinaus wird alles weiterhin versteuert. Eine Ausnahme gibt es bei der Unterstützungskasse und Direktzusage, wo die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind. Die Steuerersparnis ist in der Regel umso größer, je mehr Geld in die betriebliche Altersvorsorge fließt.
    Achtung: Allerdings hängt die genaue Höhe der Ersparnis auch immer von der Steuerklasse und dem Gesamteinkommen ab.
  • Sozialabgaben
    Neben der Steuer können Arbeitnehmer auch bei den Sozialabgaben sparen: Sie dürfen bis zu 302 Euro im Monat sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung investieren. Wer in die betriebliche Altersvorsorge investiert und die Entgeltumwandlung nutzt, kann dadurch seine Beiträge zur Krankenkasse senken. Ähnlich wie bei der Steuer wird auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen das um die bAV-Beiträge reduzierte Bruttoeinkommen zugrunde gelegt. Der Prozentsatz der Abgaben bleibt zwar unverändert, doch durch das geringere Bruttoeinkommen fallen die Sozialversicherungsbeiträgeinsgesamt niedriger aus.

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Die Entgeltumwandlung geht sowohl mit zahlreichen Vor- als auch Nachteilen einher. Diese werden im Folgenden vorgestellt.

Entgeltumwandlung: Diese Vorteile gibt es

Von diesen Vorteilen profitieren Arbeitnehmer:

  1. Einsparung der Sozialabgaben
    Arbeitnehmer sparen durch die Gehaltsumwandlung vor der Rente rund 20 Prozent Sozialabgaben, wenn sie einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Versicherung einzahlen. Beschäftigte können insoweit höchstens 302 Euro monatlich abgabenfrei und 604 Euro steuerfrei in einem Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge zahlen. Lediglich für das verbleibende Einkommen fallen Steuern und Abgaben an.
  2. Günstigere Konditionen
    Oftmals bietet der Arbeitgeber nur eine bestimmte Lebens- oder Rentenversicherung an, sodass hier eine Vielzahl von Verträgen in einem Unternehmen zustande kommt. Mitunter ist dieser Vertrag günstiger als ein privat abgeschlossener Einzelvertrag.
  3. Einfache Steuererklärung
    Bei der Steuererklärung müssen Arbeitnehmer beim Ansparen nichts Besonderes beachten. Dadurch, dass das umgewandelte Gehalt direkt vom Lohn abgezogen wird, werden die Beiträge automatisiert in der Jahresabrechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
  4. 15 Prozent Zuschuss für einen neuen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge
    Wenn Arbeitnehmer einen neuen bAV-Vertrag abschließen, muss der Chef den Beitrag mit 15 Prozent bezuschussen. Für bereits bestehende Verträge greift der Pflichtzuschuss seit 2022. Eine höhere Beteiligung des Arbeitgebers macht die Entgeltumwandlung noch attraktiver.

Entgeltumwandlung: Diese Nachteile gibt es

Mit diesen Nachteilen müssen Arbeitnehmer rechnen:

  1. Vergleichsweise hohe Abgaben
    Arbeitnehmer müssen auf die spätere Betriebsrente Einkommensteuer und vergleichsweise hohe Abgaben zahlen. Als gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt man den vollen Beitrag zur Krankenversicherung, der im Durchschnitt bei 16,3 Prozent liegt. Dazu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag von weiteren 2,55 Prozent. Zwar lassen sich Sozialabgaben zunächst einsparen, doch später müssen etwa 16,3 Prozent der Betriebsrente an die Krankenkasse abgeführt werden, was als Doppelverbeitragung bezeichnet wird. Seit dem 01.01.2020 gibt es jedoch einen Freibetrag, der diese Belastung verringert, sodass die 16,3 Prozent nur noch auf einen Teil der Betriebsrente angewendet werden.
  2. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    Wer als Rentner gesetzlich krankenversichert ist und eine Betriebsrente mit weiteren Versorgungsbezügen höher als 176,75 Euro im Monat erhält, muss mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
  3. Weniger gesetzliche Rente
    Arbeitnehmer erhalten weniger gesetzliche Rente als ohne die Gehaltsumwandlung, da diese mehrere Jahre etwas geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das Bruttoeinkommen, das nach Abzug der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge übrig war, ist schließlich entscheidend für die Rentenansprüche.
  4. Gefahr bei geringer Verzinsung
    Ohne Arbeitgeberzuschuss und bei geringer Verzinsung müssten Arbeitnehmer teilweise über 90 Jahre alt werden, um die eingezahlten Beiträge vollständig zurückzuerhalten.