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Sonderurlaub bei Todesfall: Wann und wie kann man sich von der Arbeit freistellen lassen?

Elias Thiel

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29.8.2024, 08:54 Uhr
Wer einen Todesfall in der Familie hat, der hat teilweise auch Anspruch auf ein paar Tage Sonderurlaub. (Symbolbild)

© xNetPixx Panthermedia / IMAGO/Bihlmayerfotografie Wer einen Todesfall in der Familie hat, der hat teilweise auch Anspruch auf ein paar Tage Sonderurlaub. (Symbolbild)

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Wenn im nahen Umfeld eine Person stirbt, ist es immer ein Schock. Um dies zu bewältigen, wichtige Angelegenheiten zu klären und an der Beerdigung teilzunehmen, braucht man eine Auszeit. Aber wie bekommt man bei einem Todesfall Sonderurlaub? In diesem Artikel gibt es alles Wichtige über den Sonderurlaub in Todesfällen und Sonderurlaub für eine Beerdigung.

Arbeitnehmerinnen und -nehmer können in einigen Fällen für einen kurzen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Der sogenannte "Sonderurlaub" beschreibt eine durch persönliche, unverschuldete Umstände erforderliche Auszeit (zum Beispiel ein Todesfall im engeren Umfeld).

Wenn Menschen in der nahen Verwandtschaft (zum Beispiel Mutter, Vater, Großeltern oder Geschwister) sterben, brauchen Arbeitnehmer Zeit zum Trauern und für die Familie. Gleichzeitig müssen die Beerdigung und beispielsweise auch der Nachlass organisiert werden. Damit diese ganzen Angelegenheiten geklärt werden können, steht Arbeitnehmern ein Sonderurlaub zu. Reguläre Urlaubstage müssen dafür nicht genutzt werden, denn es gibt einen Anspruch auf Sonderurlaub in solchen Fällen.

Wer hat einen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Beim Sonderurlaub im Todesfall ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend. In der Regel erhalten nur Angehörige ersten Verwandtschaftsgrades oder ähnlich nahestehende Personen einen Sonderurlaub bei einem Todesfall. Dazu gehören die Eltern (Mutter und Vater), der Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister (Bruder und Schwester) sowie Kinder (Leibliche, Pflege- und Adoptivkinder).

Hingegen gehören Verwandte zweiten Grades oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Großeltern, Schwiegereltern, Onkel, Tante, Cousinen oder Cousins) nicht zum berechtigten Personenkreis.

Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall kulant zu entscheiden und Sonderurlaub zu gewähren. Wenn jemand beispielsweise von der Großmutter großgezogen wurde, kann ebenfalls Sonderurlaub gewährt werden. Auch die Frage, ob der Verstorbene im selben Haushalt wie der Angestellte lebte, spielt eine Rolle. Ein offenes Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann zur Klärung beitragen.

Gesetzlicher Sonderurlaub im Todesfall

Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht. Eine Ausnahme bilden jedoch Beamte und Angestellte mit einem Tarifvertragdes öffentlichen Dienstes.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 616) heißt es dazu: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete verliert den Anspruch auf die Vergütung nicht dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Demnach sind für Arbeitnehmer mit Tarifvertrag und Beamte freie Tage bei Todesfall gesetzlich verankert (TVöD § 29 Arbeitsbefreiung). Folglich erhalten Arbeitnehmer zwei Tage Sonderurlaub im Todesfall von einem Ehe- oder Lebenspartner, beim Todesfall des eigenen Kindes oder der Eltern.

Demnach hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freistellung im Todesfall, wenn er aus persönlichen, unverschuldeten Gründen kurzfristig seiner Arbeit nicht nachkommen kann. Bei längeren Ausfällen muss der Arbeitnehmer jedoch Urlaub nehmen oder im Krankheitsfall eine Krankschreibung vorlegen.

Nun stellt sich die Frage: Wie viel Sonderurlaub im Sterbefall steht jedem Arbeitnehmer zu?

Die Dauer des Sonderurlaubs hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Die Dauer des Sonderurlaubs variiert je nach Arbeitsverhältnis und insbesondere dem Arbeitsvertrag. Beschäftigte ohne Tarifvertrag oder Beamtenstatus müssen Sonderurlaub individuell mit ihrem Arbeitgeber verhandeln.

Achtung: Ist der Sonderurlaub nicht im Arbeitsvertrag festgelegt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass kein Anspruch besteht. Sonderurlaub wird jedoch nur bei kurzfristigen persönlichen Belastungen gewährt. Bei längeren Abwesenheiten muss normaler Urlaub genommen oder eine Krankschreibung (zum Beispiel bei starker psychischer Belastung) vorgelegt werden.

Je nach Unternehmen wird bei Todesfällen in der engsten Familie ein bis drei Tage Sonderurlaub gewährt. Während dieser Zeit wird der Lohn weitergezahlt und die Tage werden nicht vom regulären Jahresurlaub abgezogen. Ob zusätzlich zum Sonderurlaub noch Regelurlaub genommen wird, kann man selbst entscheiden.

Wie bereits deutlich wurde, ergibt sich der Anspruch auf Sonderurlaub aus dem Arbeitsvertrag. Demnach ist Sonderurlaub immer eine Verhandlungssache bei dem Vertragsabschluss. Oftmals gibt es im Arbeitsvertrag aber ähnliche Zeilen für Sonderurlaube. Bestenfalls sollte man die Dauer des Sonderurlaubs mit dem Vorgesetzten besprechen, damit die persönliche psychische Belastung berücksichtigt wird.

  • Sonderurlaub im Todesfall der Eltern oder Schwiegereltern: ein bis zwei Tage
  • Sonderurlaub im Todesfall der Geschwister: ein bis zwei Tage
  • Sonderurlaub im Todesfall der eigenen Kinder, Stief- und Pflegekinder im eigenen Haushalt: zwei bis drei Tage
  • Sonderurlaub im Todesfall des Ehe- oder Lebenspartners: drei Tage
  • Sonderurlaub im Todesfall der Großeltern: null bis ein Tag
  • Sonderurlaub im Todesfall weiterer Angehöriger, die nicht im selben Haushalt lebten: null bis ein Tag

Neben der Familie umfasst der Kreis der nahestehenden Personen auch weitere Personen, mit denen man womöglich nicht verwandt ist (z.B. enge Freunde, Kollegen oder Vereinsmitglieder). Leider ist jedoch kein Sonderurlaubsanspruch gegeben, wenn jemand aus dem genannten Personenkreis außerhalb der Familie verstirbt. In diesem Fall müssen Betroffene kurzfristig Urlaub einreichen oder eine unbezahlte Freistellung beantragen.

Bei Auszubildenden gibt es keine einheitlichen Regelungen. Auch hier ist der Sonderurlaub von dem Auszubildenden-Vertrag abhängig.

Bei plötzlich auftretenden Todesfällen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nur wenig Vorlaufzeit, um einen Sonderurlaub zu beantragen. Daher sollte man schnellstmöglich seinen Vorgesetzten informieren und die Möglichkeit einer Freistellung besprechen.

Je nach emotionaler Verfassung können Angestellte entscheiden, ob sie telefonisch Bescheid geben oder nur eine kurze E-Mail oder Nachricht schreiben. Verwendet das Unternehmen eine entsprechende Software zur Abwesenheitsverwaltung, genügen oftmals ein paar Klicks, um Sonderurlaub zu beantragen.

Weitere Formalitäten - wie die Frage, ob die Abwesenheit als bezahlter oder unbezahlter Sonderurlaub, als regulärer Urlaub oder auf andere Weise verbucht wird - können oftmals nachträglich geklärt werden.

Der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall kann durch eine Klausel im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Ebenso kann festgelegt sein, dass Sonderurlaub nur bei bestimmten Verwandtschaftsverhältnissen gewährt wird (beispielsweise beim Tod von Ehepartnern oder Verwandten ersten Grades).

Denn Sonderurlaub im Todesfall kann tatsächlich auch abgelehnt werden. Arbeitgeber können dies tun, wenn vertragliche Bestimmungen dagegen sprechen oder wenn der Verstorbene ein entfernter Verwandter ist. Dennoch zeigen viele Arbeitgeber in solchen Fällen Verständnis und gewähren in der Regel kulant den Sonderurlaub.

Wer Sonderurlaub im Todesfall beantragen möchte, sollte einige Aspekte berücksichtigen:

  1. Schnell handeln
    Bei plötzlichen Todesfällen sollte der Vorgesetzte umgehend informiert werden. In der Erklärung sollte man den Verwandtschaftsgrad der verstorbenen Person angeben, da dies oftmals die Bewilligung beeinflusst. Zudem sollte man rechtzeitig den Arbeitsvertrag überprüfen, ob und unter welchen Bedingungen Sonderurlaub im Todesfall gewährt wird.
  2. Art der Mitteilung wählen
    Je nach emotionaler Verfassung kann die Mitteilung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Kurznachricht erfolgen.
  3. Software nutzen
    Falls vorhanden, kann eine Unternehmenssoftware zur Abwesenheitsverwaltung verwendet werden, um Sonderurlaub zu beantragen.
  4. Richtlinien der Firma beachten
    Arbeitnehmer sollten immer auch firmenspezifische Richtlinien und Prozesse zur Abwesenheitsverwaltung beachten.
  5. Formale Klärung nachträglich
    Details, ob die Abwesenheit als bezahlter oder unbezahlter Sonderurlaub, regulärer Urlaub oder auf andere Weise verbucht wird, können oftmals nachträglich geregelt werden.

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