Straßenverkehrsordnung

TÜV überzogen? Womit Sie jetzt rechnen müssen

Elias Thiel

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20.8.2024, 11:02 Uhr

In diesem Artikel:

  • ist sehr einfach. In der Mitte der Plakette kann man eine Zahl erkennen, die das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung angibt (zum Beispiel steht 24 für 2024). Zudem gibt es einen zweiten Ring mit Zahlen von 1 bis 12, die gegen den Uhrzeigersinn beschriftet sind. Die ganz oben stehende Zahl zeigt den Monat für den TÜV an (beispielsweise 6 für Juni).

    Achtung: Die Plakette weist jedes Jahr eine andere Farbe auf. Dies erleichtert es der Polizei, festzustellen, ob der TÜV überzogen wurde. In einem solchen Fall wird das betroffene Fahrzeug beispielsweise bei einer mobilen Kontrolle auf den nächsten Parkplatz geleitet.

    Die Hauptuntersuchung (HU) darf laut ADAC grundsätzlich nicht über den auf der HU-Plakette angegebenen Monat hinaus überzogen werden. Diese muss noch innerhalb des jeweiligen Monats erfolgen. Die Information über den nächsten HU-Termin findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher bekannt als Fahrzeugschein) sowie auf der Plakette am Kfz-Kennzeichen.

    Prinzipiell kann man einen Monat lang die Hauptuntersuchung überziehen, ohne dass Strafen drohen. Wenn dieser Zeitraum jedoch überschritten und man von der Polizei kontrolliert wird, erhält man normalerweise eine Verwarnung. Wer allerdings einen Anhänger mit einer Sicherheitsprüfung mitführt, muss sofort mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

    Achtung: Trotzdem sind die Mängel am Fahrzeug in jedem Fall umgehend zu beseitigen.

    Jetzt fragen sich Autofahrer natürlich "Wenn der TÜV abgelaufen ist – wie viel Bußgeld droht?" Das ist davon abhängig, wie lange der Termin beim TÜV überzogen wird. Zusätzlich zum Bußgeld können dann auch Punkte in Flensburg fällig werden. Die für den TÜV abgelaufene Strafe bei PKWs beläuft sich laut dem aktuellen Bußgeldkatalog (2024) auf 15 bis 60 Euro.

    Tatbestand Bußgeld Punkte in Flensburg
    Abgelaufener TÜV beim PKW
    … einen Monat / /
    … um 2 bis 4 Monate 15 Euro /
    … um 4 bis 8 Monate 25 Euro /
    … um mehr als 8 Monate 60 Euro 1 Punkt
    Überzogene Hauptuntersuchung bei einem Kfz, für das eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist
    … um bis zu 2 Monate 15 Euro /
    … um 2 bis 4 Monate 25 Euro /
    … um 4 bis 8 Monate 60 Euro 1 Punkt
    … um mehr als 8 Monate 75 Euro 1 Punkt

    Alle Regelungen bezüglich Zeitpunktes, Ablaufdatum und möglichen Bußgeldern gelten nicht nur für PKWs, sondern auch für Motorräder. Motorräder müssen ebenso alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, um ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen.

    Neben der regulären Hauptuntersuchung besteht für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Busse zudem die Pflicht, eine zusätzliche Sicherheitsprüfung zu absolvieren. Wenn ein solches Fahrzeug den TÜV überzieht, müssen sich die Halter auf noch strengere Sanktionen einstellen.

    Zwar gibt es keine zusätzlichen Bußgelder, wenn die Prüfung beim gewählten Prüfzentrum verspätet durchgeführt wird. Allerdings können bei einer Überziehung des TÜV um mehr als zwei Monate Gebühren erhoben werden. In diesem Fall ist eine erweiterte Untersuchung erforderlich - auch bekannt als Ergänzungsuntersuchung - die in der Regel 20 % mehr kostet.

    Seit 2012 ist es nicht mehr möglich, die Hauptuntersuchung rückwirkend durchzuführen. Stattdessen beginnt der Zeitraum bis zur nächsten HU neu, sobald die neue Plakette vergeben wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Termin überzogen wurde oder nicht.

    Wenn man den TÜV überzieht, kann dies die Probezeit beeinflussen. Wer also länger als 8 Monate nach dem festgesetzten Monat nicht zur Hauptuntersuchung geht, muss mit einem B-Verstoß rechnen. Wenn ein erster B-Verstoß begangen wird, hat dies zunächst keine direkten spezifischen Konsequenzen. Doch wenn ein zweiter B-Verstoß auftritt oder der erste B-Verstoß bereits der zweite in dieser Kategorie war, muss man neben den Strafen aus dem Bußgeldkatalog auch mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre rechnen. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

    Auch wenn der Termin für die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen ist, werden die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Auto-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenn jedoch der Unfall durch einen Mangel am Fahrzeug verursacht wurde, der bei der Hauptuntersuchung beanstandet worden wäre, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil der Kosten (maximal 5000 Euro) zurückverlangen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Kaskoversicherung sogar Leistungen verweigern.

    In der Regel muss jedes angemeldete Auto innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Hauptuntersuchung. Daher ist nicht die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges entscheidend, sondern es zählt die rechtlich zulässige Nutzung.

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    Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums fällig wird, muss man sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachholen.

    Beispiel: Wenn der TÜV eines Autos in einem Betriebszeitraum von April bis Oktober im Januar abgelaufen ist, muss das Auto erst im April zur Überprüfung.

    Nein, man kann eine Hauptuntersuchung nicht im Ausland durchführen. Wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert, kann man die Untersuchung bei der Rückkehr in Deutschland allerdings nachholen.

    Wer nach einem Urlaub ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland vermeiden möchte, sollte nachweisen, dass das Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und danach nur noch im Ausland war. Dies gilt vor allem für Wohnwagen und -mobile bei längeren Aufenthalten auf Campingplätzen im Ausland. Nachweisen kann man dies in solchen Fällen unter Umständen mit dem Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle.

    Achtung: Dies ersetzt nicht die Hauptuntersuchung in Deutschland. Der TÜV muss direkt nach der Rückkehr in Deutschland durchgeführt werden. Bestenfalls vereinbart man schon vorher einen Termin für die Hauptuntersuchung und lässt auch diesen schriftlich bestätigen.

    Übrigens: Ausländische Behörden können aufgrund einer Fristüberschreitung kein Bußgeld verhängen. Dennoch können Probleme auftreten, indem beispielsweise die Weiterfahrt untersagt wird.

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