Das Alkoholverbot rund um den Hauptbahnhof wirkt
14.10.2020, 05:47 UhrSeit zwei Jahren ist in den einstigen Brennpunktbereichen der Stadt kein Tröpfchen Alkoholisches erlaubt, und das rund um die Uhr: Vom Bahnhof hin zum Zentralen Omnibusbahnhof und am Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor sind Bier, Wein oder Schnaps tabu.
Alkoholverbot am Hauptbahnhof: Kontrollen sind schwierig
Der Anfang 2017 eingeführte Versuch, Alkoholika nur in den Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr zu verbieten, hatte nicht zum gewünschten Erfolg geführt: Die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gingen dadurch kaum zurück.
Schlägereien waren an der Tagesordnung
Erst das 24-Stunden-Verbot veränderte die Lage deutlich: Weil auch die Deutsche Bahn als Hausherrin mitzog, gilt die Verordnung seit November 2018 für den gesamten Hauptbahnhof einschließlich der Zugangsbereiche, der Bahnhofsunterführungen und der Bahnsteige.
Auslöser für die drastische Maßnahme waren die stark gestiegenen Körperverletzungsdelikte am Verkehrsknotenpunkt und in der Königstorpassage. Pöbeleien und Schlägereien waren an der Tagesordnung, auch Drogensüchtige und Obdachlose kamen sich immer wieder ins Gehege. Die Behörden registrierten, dass Dreiviertel der Täter und Zweidrittel der Opfer erheblich alkoholisiert waren.
Rückgang um 30 Prozent
Das Polizeipräsidium Mittelfranken listet nun in einem Schreiben an das Ordnungsamt einen im Jahr 2019 festgestellten „kontinuierlichen Rückgang der alkoholbedingten Körperverletzungen um rund 30 Prozent“ im Vergleich zum Zeitraum vor der Verordnung auf. Dennoch seien vergangenes Jahr mit Blick auf das übrige Stadtgebiet im Bahnhofsbereich immer noch mehr Körperverletzungen registriert worden als anderswo, in vielen Fällen sei Alkohol Auslöser von Delikten gewesen.
Heuer ist die Rate der Vorfälle ähnlich niedrig wie 2019. Verstärkt hat das Ergebnis womöglich auch der Katalog an Hilfsangeboten für alkoholkranke Menschen, den das Sozialamt ausgearbeitet hat. „Eine insgesamt rückläufige Entwicklung und damit Entspannung der Lage ist klar erkennbar“, heißt es bei der Polizei.
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Sie hat mit der Verordnung die rechtliche Grundlage, um Platzverweise aussprechen und Bußgeldverfahren einleiten zu können. Denn schon das Mitbringen von Alkoholika, um sie vor Ort zu trinken, steht unter Strafe. Reisende dürfen jedoch alkoholische Getränke in den Läden und Shops am Bahnhof kaufen und sie — verschlossen — mit nach Hause nehmen. Nun muss der Stadtrat entscheiden, ob das Regelwerk vier weitere Jahre gelten soll.
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