Einschränkungen im Sport: Was erlaubt ist und was nicht

4.11.2020, 13:30 Uhr
Tennis darf trotz Einschränkungen weiter gespielt werden.

© Sven Hoppe, dpa Tennis darf trotz Einschränkungen weiter gespielt werden.

Welcher Sport ist noch zulässig?

Individualsportarten dürfen alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes betrieben werden.

Was sind Individualsportarten?

Sportarten, die alleine, zu zweit und ohne direkten Körperkontakt betrieben werden. Dazu gehören u.a. Leichtathletik, Golf, Tennis oder Turnen.

Was bedeutet das für das Tennis? Das Spielen im Einzel ist weiterhin erlaubt. Das Doppel hingegen nur, wenn alle vier Personen aus einem Hausstand kommen. Auch Einzeltraining ist weiter erlaubt, das trainieren von Geschwisterkindern hingegen nicht.

Was ist mit Kampfsportarten?

Sparten wie Judo oder Karate dürfen nur mit einer anderen Person und nicht mit wechselnden Partnern ausgeübt werden.

Sind Wettkämpfe erlaubt?

Unter Einhaltung der Regelungen und das Fernbleiben von Zuschauern dürfen ausschließlich Wettkämpfe von Berufs- und Leistungssportlern der Bundes- und Landeskader stattfinden.

Dürfen Sporthallen und Schwimmbäder genutzt werden?

Für das Ausüben von Individualsportarten ist das Nutzen von Sporthallen zulässig, sofern die jeweilige Kommune das freigibt. Schwimmbäder hingegen dürfen nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufs- und Leistungssportlern öffnen.

Darf sich umgezogen und geduscht werden?

Ja, die Nutzung ist erlaubt, sofern der Betreiber ein jeweiliges Hygienekonzept vorliegen hat.

Ist das Spielen auf öffentlichen Bolzplätzen und an Basketballkörben erlaubt?

Unter Einhaltung der Regelungen, dass nicht mehr als zwei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen spielen, ist das Nutzen zulässig.


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Wo muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

Außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumen, in Eingangsbereichen oder in Geräteraumen sowie bei der Nutzung von Toiletten.

Muss während der sportlichen Ausübung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

Nein. Es sei denn, man joggt durch Zonen, in denen eine Maskenpflicht herrscht. In Nürnberg ist dies beispielsweise in der Fußgängerzone und am Plärrer der Fall.

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