Steigende Kosten

300 Euro Energiepauschale: Fast sieben Millionen Menschen könnten leer ausgehen

Stefan Besner

Online-Redaktion

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29.8.2022, 20:22 Uhr
Die Frage der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale ist derzeit noch nicht vollständig geklärt.

© IMAGO Die Frage der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale ist derzeit noch nicht vollständig geklärt.

Mit der Lohnabrechnung im September 2022 wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto an alle Personen ausgezahlt, die zum 1. September 2022 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. 300 Euro, das ist nicht viel, verglichen mit den gestiegenen und noch immer steigenden Kosten für Energie, für Alltagsprodukte, für Essen. Und die, die am wenigsten haben, könnten sogar komplett leer aus gehen.

Sieben Millionen Deutsche könnten keinen Cent sehen

Das ausgegebene Ziel der Energiepauschale ist es, die Bürger in Deutschland bei den hohen Energiekosten zu entlasten. Nach Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) könnten sieben Millionen Menschen dabei in die Röhre schauen, denn: Wer überschuldet ist, dem blüht die Pfändung. Die 300 Euro würden direkt zur Tilgung der Schulden eingezogen. Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gäbe oder jemand in der Insolvenz sei, wäre es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale überhaupt ausgezahlt zu bekommen.

"Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln.", so die Geschäftsführerin der BAG-SB Ines Moers. "Uns scheint, als sei die Lebensrealität der fast sieben Millionen überschuldeten Menschen im Gesetzgebungsverfahren wieder einmal komplett vergessen worden."

Finanzministerium reagiert

Inzwischen ist auch ein kleiner Absatz zu dem Thema auf der Seite des Finanzministeriums aufgetaucht. Dort steht zu lesen: "Die EPP ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um "Arbeitslohn" oder "Arbeitsentgelt" handelt. Die steuerrechtliche Einordnung der EPP als Arbeitslohn ist insoweit unbeachtlich."

Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ist das ein wenig zu schwammig. Der Verband macht seinem Unmut in einer Mitteilung Luft: "Wenn das Konto von Schuldnern gepfändet wird, reicht das auf keinen Fall aus.", heißt es da. Das Bundesfinanzministerium räumte auf Nachfrage des Business Insider schließlich selbst ein, dass die Frage der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale derzeit noch nicht geklärt sei.

Drohende Strom- und Gassperren

Aktuell steht zu befürchten, dass jenes finanzielle Trostpflaster, das besonders Menschen mit geringeren Einkommen und weniger Rücklagen helfen soll, denen verwehrt wird, die nicht nur gar keine Rücklagen, sondern sogar noch einen Berg Schulden abzubezahlen haben. Betroffenen Menschen könnte laut BAG-SB eine Strom- oder Gassperre drohen, wenn sie die Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Gerichte müssten darüber entscheiden, ob die Schuldner das Geld behalten dürfen oder nicht.

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