Ersparnisse möglich
Höhere Beiträge zum Jahreswechsel: Das müssen Sie bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten
12.12.2022, 05:55 UhrGesetzlich Versicherte in Deutschland haben 2022 laut Experten des Vergleichsportals Check24 mehrere Milliarden Euro verschenkt, weil sie ihre Krankenkasse nicht gewechselt haben. Im Durchschnitt verlangen gesetzliche Krankenkassen in diesem Jahr einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent. Gleichzeitig hält viele Menschen die Angst vor einem möglichen hohen bürokratischen Aufwand bei einem Kassenwechsel zurück. Was Sie wissen müssen:
Kann jeder die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Grundsätzlich können sich gesetzlich Versicherte für jede gesetzliche Kasse entscheiden. Die Krankenkassen dürfen Versicherte laut Verbraucherzentrale nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen. Anders als bei privaten Versicherern gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung. Sie können also zu jeder gesetzlichen Krankenkasse wechseln, die für Versicherte in Ihrem Bundesland geöffnet ist. Falls die Personalstelle Ihres Arbeitgebers in einem anderen Bundesland sitzt, können Sie als Angestellter auch dort eine Kasse wählen.
Wie funktioniert der Kassenwechsel?
Seit Januar 2021 müssen Versicherte bei ihrer alten Krankenkasse keine Kündigungserklärung mehr zusenden. Wer seine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, stellt lediglich einen Neuaufnahmeantrag bei der ausgewählten Krankenkasse. Diese kümmert sich dann um die Kündigung bei der alten Krankenkasse und die weiteren Formalitäten.
Muss ich meinen Arbeitgeber über den Krankenkassen-Wechsel informieren?
Die Verbraucherzentralen empfehlen Arbeitnehmern, ihrem Arbeitgeber den Wechsel mitzuteilen. Denn: der Kassenbeitrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Wer arbeitslos ist, informiert die Agentur für Arbeit, Rentner den Rentenversicherungsträger.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die Kündigung der Krankenkasse gilt zum Ende des Monats und wird dann zwei Monate später wirksam. Wer also im Januar den Beitrittsantrag stellt, wird zum 1. April Mitglied in der neuen Krankenkasse. Um die korrekte Anwendung der Fristen kümmern sich die Krankenkassen. Wer seinen Arbeitgeber wechselt, kann laut Krankenkassen.de sogar sofort einer anderen Krankenkasse beitreten. Hier müssen keine Fristen eingehalten werden.
Muss ich eine bestimmte Zeit bei der Kasse bleiben?
Grundsätzlich müssen Kassenpatienten für mindestens zwölf Monate bei der Krankenkasse bleiben, die sie sich ausgesucht haben. Wenn eine Kasse den Beitragssatz erhöht, steht Versicherten allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu. Dazu muss die Kündigung gegenüber der Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.
Kann es zu einer Lücke oder einem doppelten Schutz kommen?
Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse endet zum Wechsel-Termin nur, wenn die neue Krankenkasse das Zustandekommen der neuen Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Der Versicherungsschutz ist damit im Falle eines Wechsels zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Sollte mit der neuen Krankenkasse kein Vertrag zustande kommen, bleibt man automatisch bei der vorherigen Krankenkasse versichert. Auch eine doppelte Krankenversicherung ist ausgeschlossen.
Wie erfahre ich von einer Beitragserhöhung meiner Kasse?
Krankenkassen sind nicht mehr verpflichtet, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über eine Beitragserhöhung zu informieren. Bis Mitte 2023 hat die Bundesregierung diese Regelung ausgesetzt. Damit sollen Portokosten in zweistelliger Millionenhöhe gespart werden. Wer sich über den Beitragssatz seiner Kasse informieren will, sollte also beispielsweise auf deren Website nachschauen oder zum Hörer greifen.
Können Kassen nur zum Jahreswechsel den Beitrag erhöhen?
Nein. Auch während des Jahres sind Beitragsveränderungen möglich - aber sehr selten.
Lohnt sich ein Kassen-Wechsel?
Wieviel sich durch einen Kassenwechsel sparen lässt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist der Preisunterschied zwischen der alten und der neuen Kasse. Weil der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sich prozentual nach dem Einkommen richtet, können Mehrverdiener auch mehr sparen. Laut dem Portal Check24 können Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro aktuell bis zu 293 Euro jährlich sparen. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt das Sparpotenzial bei einem Wechsel bis zu 152 Euro jährlich. Zusätzlich sollen Versicherte häufig von attraktiven Zusatzleistungen, zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung oder Vorsorgeuntersuchungen, profitieren.
Worauf sollte man bei der Wahl der Krankenkasse achten?
Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Kasse nicht nur nach dem Preis auszusuchen, auch wenn das Leistungsspektrum der über 100 gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich sehr ähnlich ist. Unterschiede kann es aber beim Service (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) und bei den Zusatzleistungen geben. Versicherte sollten daher prüfen, ob das individuelle Angebot ihrer Krankenkasse optimal zu ihren Bedürfnissen passt.
Die Stiftung Warentest hat für 2022 einen Krankenkassenrechner erstellt, mit dem Sie berechnen können, wie viel Geld Sie mit einem möglichen Wechsel sparen. Außerdem können Sie sich dort über die Zusatzleistungen der potenziellen neuen Krankenkasse informieren.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen