Coronavirus: Das bedeutet die Ausgangsbeschränkung für die Bayern
1.4.2020, 08:08 UhrMinisterpräsident Markus Söder erließ eine Ausgangsbeschränkung für den ganzen Freistaat. Doch was bedeutet das?
Aufenthalt im Freien
Spazierengehen und Sport im Freien sind weiter erlaubt, allerdings ausschließlich nur noch allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Treffen mit Freunden zählen nicht mehr dazu. Auch wer seinen Hund ausführen will, darf dies tun. Dies und vor allem der nächste Punkt trennen den Freistaat und seine Bewohner noch von einer Ausgangssperre, der letzten und radikalsten Maßnahme im Kampf gegen das Virus.
Arbeiten
Die Menschen dürfen weiterhin zu ihrer Arbeit fahren, wenn sie nicht ins Homeoffice können. Wem immer das möglich ist, der soll von zuhause arbeiten, darum bittet die Regierung. Die Polizei kann kontrollieren, wie im übrigen in allen anderen Fällen auch, ob die Fahrt wirklich zum Arbeitsplatz geht und sie notfalls verbieten. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, mit der sie ihre Fahrt belegen können.
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Familien
Familienmitglieder, die derzeit außerhalb Bayerns unterwegs sind, können ins Land einreisen und zu ihren Familien zurückkehren. Besuche bei Freunden aber sind ab sofort untersagt. Es sei denn, sie sind Lebenspartner, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen, die nicht in Pflegeheimen leben und auf Hilfe angewiesen sind.
Zuvor hatten wir an dieser Stelle berichtet, dass die Bürger in Bayern Angehörige auch weiterhin besuchen dürfen, dies aber auf das Notwendige beschränken sollten. Diese Information geht auf die Staatskanzlei zurück. Allerdings hat die Polizei am heutigen Samstag Menschen in Bayern nach Hause geschickt, die ihre Verwandten besuchen wollten. Daher haben wir uns entschlossen, diesen Passus aus dem Artikel zu entfernen.
Weitere Ausnahmen
Wer Blut spenden gehen will, darf dies ausdrücklich tun. Ebenfalls gestattet ist weiterhin der Arztbesuch und die Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen, so weit sie dringend erforderlich sind. Das gilt beispielsweise für Psycho- und Physiotherapeuten. Wer hilfsbedürftige Menschen oder Minderjährige unterstützt, darf das Haus ebenfalls verlassen. Das gilt auch für Menschen, die einen Sterbenden besuchen und begleiten wollen. Eltern dürfen ihre Kinder weiter besuchen, die in einer Klinik liegen, Väter bei der Geburt eines Kindes dabei sein. Taufen und ähnliches bleiben allerdings vorerst untersagt, Beerdigungen sind nur im engsten Familienkreis gestattet.
Krankenhäuser und Heime
Für alle diese Einrichtungen gilt ein generelles Besuchsverbot. Das soll die Hochrisikogruppen schützen: Ältere, Vorerkrankte, Menschen mit schwachem Immunsystem. Es ist einer der gängigen Irrtümer, das sich dies auf die Gruppe der Senioren beschränkt. Deshalb bleiben für Angehörige und Freunde ab sofort Krankenhäuser geschlossen, ebenso Rehabilitationseinrichtungen, die auch medizinisch betreuen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, betreute Wohngemeinschaften, Altenheime und Seniorenresidenzen. Eine Ausnahme gibt es nur für engste Angehörige, die Verwandte auf einer Geburts- und Kinderstation besuchen wollen, auf einer Palliativstation oder in einem Hospiz.
Geöffnete Geschäfte
Weiter geöffnet bleiben Läden, die den so genannten täglichen Bedarf decken. Es werde, versichert die Staatsregierung, zu keinen Engpässen in der Versorgung kommen. Dazu zählen Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Apotheken, Zeitungs- und Zeitschriften-Läden, Drogerien, Sanitätshäuser, der Tierbedarfshandel, die Post, der Brief- und Versandhandel, Optiker und Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Reinigungen.
Geschlossene Geschäfte
Das Land schließt eine Vielzahl von Betrieben, die bislang geöffnet waren. So müssen Baumärkte und Gartencenter ab sofort dicht machen und Dienstleister wie Friseure ebenfalls.
Gastronomie
Alle gastronomischen Einrichtungen sind dicht, egal, ob Biergarten, Café oder Restaurant. Sie dürfen Speisen nur noch zum Mitnehmen abgeben, sei es an der Tür, als Drive-in oder als Lieferservice.
Strafen
Die Polizei überwacht die Verbote; das Innenministerium hat dafür auch die Bereitschaftspolizei herangezogen. Die Beamten dürfen jeden kontrollieren, Autos anhalten und die Plausibilität der Angaben überprüfen. Sie werden das laute Innenminister Joachim Herrmann auch tun, vorerst allerdings nur stichprobenartig. Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Sie können bis zu 25.000 Euro reichen.
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