Parkbank nutzen erlaubt? Innenminister Herrmann klärt auf

Lorenz Bomhard

Ressortleiter Metropolregion Nürnberg und Bayern

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9.4.2020, 09:50 Uhr

"Niemand soll in Bayern das Gefühl haben, er würde unnötig gegängelt." Dieser Satz des bayerischen Innenministers klingt ein wenig nach Entschuldigung. Joachim Herrmann (CSU) muss als oberster Dienstherr der Polizei wohl gehört haben, dass sich Bürger ungern von Beamten aus den Parks vertreiben lassen. Und so lässt er rechtzeitig vor den Feiertagen verlauten, dass jeder auf der Parkbank oder der Wiese Zeitung lesen oder ein Eis schlecken darf.

Am vergangenen Wochenende sah das noch anders aus. Streifenbeamte und Einheiten der Bereitschaftspolizei waren im ganzen Land unterwegs. Sie verscheuchten Menschen von Bänken und Wiesen. Im Volkspark Marienberg in Nürnberg gab es sogar eine Lautsprecherdurchsage, dass es verboten sei, sich überhaupt in den Parks aufzuhalten.

Dabei hatte es doch zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen noch geheißen, dass Sport, Spaziergänge und Radeln durchaus erlaubt seien, allein, mit Angehörigen und immer mit viel Abstand. "Leider neigen Behörden und Organe in Deutschland immer dazu, völlig zu übertreiben. Das schafft gerade in der jetzigen Situation alles andere als Vertrauen", schrieb etwa ein NN-Leser aus Zirndorf.

Joachim Herrmann verspricht jetzt, dass bei den Kontrollen in den kommenden Tagen mit "Augenmaß und Fingerspitzengefühl" vorgegangen wird. Also stellt er klar, dass es völlig korrekt ist, sich mit Angehörigen auf eine Parkbank zu setzen oder zum Sonnen auf die Wiese zu legen.

Das Problem ist nur, dass etliche Kommunen wegen der Coronakrise bereits Parkbänke abgebaut haben. Ausflüge zu beliebten Zielen wie etwa in den Bergen oder zu Seen sieht die Polizei kritisch. Hier könnten weiter Parkplätze gesperrt bleiben, um Massenansammlungen zu vermeiden.

Denn auch, wenn Herrmann nun ein Herz für Sonnenanbeter zeigt, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie das Verbot der Gruppenbildung bleiben. Auch dürfen die Nachbarn nicht zum Grillen eingeladen werden. Für Verstöße ist eigens ein Bußgeldkatalog entwickelt worden, der bei 150 Euro beginnt: "Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund", lautet eine Begründung fürs Bußgeld. Das Sonnenbad ist nun ein triftiger Grund.


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