Die bei diesem Treffen definierten Schritte seien ordnungsgemäß abgearbeitet worden, schreibt der Mineralwasserkonzern. Dabei hätten sich "keinerlei negativen Ergebnisse im Rahmen der vorgeschriebenen Überprüfungen" ergeben, sodass die Stadt Treuchtlingen als Eigentümerin des Brunnens im November den Antrag zur beschränkten Entnahme von Tiefengrundwasser gestellt habe. "Diese Vorgehensweise entspricht exakt den Verhältnissen in allen Gemeinden, in denen unsere Gruppe produziert", so Pascher und Kutschera.
Besonders hervorzuheben sei dabei die bis zum Jahr 2026 vereinbarte "schrittweise Erhöhung der Fördermenge auf maximal 300.000 Kubikmeter pro Jahr mit großflächigem und permanentem Monitoring sowie sofortigen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden im Fall von negativen Entwicklungen". Die Erteilung befristeter Entnahmerechte sei "nichts ungewöhnliches, sondern Standard in der Mineralwasserbranche".
"Positive Resonanz" im Stadtrat
Der nächste Schritt war laut Altmühltaler im Dezember 2018 die Aufnahme von Gesprächen über den Wasserliefervertrag. Darin seien der erweiterte Führungskreis von Stadt und Stadtwerken, die Geschäfts- und Werkleitung von Altmühltaler sowie die Rechtsberatung beider Parteien involviert gewesen. Ende März habe man den Entwurf den Fraktionsvorsitzenden erläutert und nach "positiver Resonanz" Anfang April dem Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Dieser habe den Vertrag mit großer Mehrheit verabschiedet.
Dem Konzern zufolge steht in dem Vertrag zwischen Stadt und Unternehmen:
1. Altmühltaler trägt vollumfänglich die Kosten in Höhe von rund 500 000 Euro, um den derzeit ungenutzten Nagelbergbrunnen betriebsbereit zu machen, sowie die Kosten für Leitungen und Verteilknoten in Höhe von rund vier Millionen Euro. Die Leitungswege verlaufen vom Brunnen zum Betriebsgelände im Stadtzentrum und von dort zur Heusteige.
2. Die Stadtwerke haben die Möglichkeit, die Leitungswege mitzubenutzen, um das Stromnetz an der Heusteige zu erweitern.
3. Altmühltaler entrichtet ein Entgelt für den Wasserbezug.
4. Es wird eine Einspeisemöglichkeit vom Nagelbergbrunnen ins Trinkwassernetz installiert, um im Notfall die öffentliche Versorgung abzusichern.
5. Altmühltaler verpflichtet sich, nach Erteilung der Baugenehmigung zeitnah alle Abfüllanlagen vom Zentrum an die Heusteige zu verlagern. Einzig die Wasseraufbereitungsanlagen bleiben am jetzigen Standort.
6. Altmühltaler unterstützt die Innenstadtentwicklung auf den freiwerdenden Flächen.
Außerdem betonen die Geschäftsführer, dass Altmühltaler unabhängig von der Wasserrechtsfrage "bemüht ist, die am Standort Heusteige befindlichen Erdmassen abzutragen". Zwar sei die Stadt "sehr wohl behilflich, passende Ablagerungsorte zu finden oder bereitzustellen". Dies geschehe aber weder kostenlos noch zu deren zu Lasten. Vielmehr nutze die Stadt den Aushub, um nördlich der Staatsstraße weitere Gewerbeflächen zu schaffen. All dies sei korrekt mit den Behörden abgestimmt.
Ist die Erde weg und die Förderung genehmigt, will Altmühltaler mit dem Umzug an die Heusteige beginnen. Diese werde sich in Phasen über die Zeit des Probebetriebs erstrecken. "Dafür sind wir bereit, Investitionen im hohen zweistelligen Millionenbereich zu tätigen", so Pascher und Kutschera. Dies sichere nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, sondern auch die Arbeitsplätze und "einen sehr hohen Anteil der städtischen Steuereinnahmen". Zudem schaffe es die Basis für eine weitere städtebauliche Entwicklung.
Die Firmenchefs zeigen sich überzeugt, dass "wir als Firma Altmühltaler alle unmittelbar beteiligten Parteien und Behörden vollumfänglich integriert und informiert haben". Die Stellungnahme solle dazu beitragen, künftig "vernünftig über die Sachverhalte zu sprechen".