Dem Insider zufolge, der ungenannt bleiben möchte, gab es bereits am vergangenen Dienstag ein Abstimmungsgespräch zwischen Landratsamt und den beiden Staatsministerien. In dem Gespräch hätten Ministeriumsvertreter insbesondere in zwei Punkten große Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Förderung von Tiefenwasser geäußert.
Zum einen sei es rechtlich mindestens fragwürdig, dass die Treuchtlinger Stadtwerke und nicht die Firma Altmühltaler selbst den Wasserrechtsantrag gestellt hätten. Zum anderen sei man sich über die im Freistaat primär vorgesehene Nutzung von Tiefengrundwasser als Mineral-, Heil- und Thermalwasser nicht so einig, wie sich dies im Landesentwicklungsprogramm liest.
Dass dieses Gespräch so stattgefunden hat, bestätigte unserer Zeitung gegenüber auch Landrat Wägemann, der kurzfristig zum Pressegespräch einlud, nachdem der Treuchtlinger Kurier am späten Dienstagabend über die ablehnende Haltung aus München berichtet hatte.
Landrat Wägemann betonte, dass seine Behörde den Kontakt mit München gesucht habe, um sich Rückendeckung für die eigene wasserrechtliche Beurteilung zu holen: „Wir wollen einen sauberen Bescheid haben, der rechtlichen Bestand hat.“ Das Landratsamt als Genehmigungsinstanz müsse der Lesart aus München zwar nicht folgen, sondern könne autark entscheiden. Wägemann machte aber eindeutig klar, dass der Bescheid nach dem Gespräch nun ablehnend ausfallen wird.
Auslagerung ade?
Ein ablehnender Bescheid aus Weißenburg würde dann auch den Ende Mai mit großer Mehrheit vom Treuchtlinger Stadtrat beschlossenen Pachtvertrag für den Nagelbergbrunnen hinfällig machen - und wohl zumindest kurzfristig ebenso die Umzugspläne für die Produktionsstätte des Getränkekonzerns direkt am Treuchtlinger Rathaus und Stadtschloss. Mittelfristig halten es viele Beobachter indes für möglich, dass sich ein Wechsel an den Standort des neuen Hochregallagers an der Heusteige für das Unternehmen wegen der einfacheren Logistik dennoch rechnet - unter Umständen verbunden mit einer Produktionssteigerung bei den Limonaden.
Bürgermeister Werner Baum wollte zunächst noch nicht zu der für seine Politik der vergangenen Monate schlechten Nachricht Stellung nehmen. Er sei weder an dem Gespräch im Ministerium beteiligt gewesen, noch liege ihm der endgültige Bescheid des Landratsamtes vor. Dieser soll voraussichtlich am 18. Juli ergehen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Auch dazu ist die Stadt Treuchtlingen den aktuellen Informationen zufolge nicht eingeladen.
Bürgerbegehren wäre zulässig
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Stop zum Raubbau am Tiefengrundwasser" dürfte die Wende in der Auseinandersetzung unterdessen freuen. Über den von ihnen angestrengten Bürgerentscheid berät der Treuchtlinger Stadtrat dennoch in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. Juli. Dies geschehe völlig unabhängig von der Entwicklung in Weißenburg und München, so Rathauschef Baum.
Rathaus-Geschäftsleiter Christian Kundinger zufolge sind die formale Zulässigkeit und die Unterschriftenlisten mittlerweile geprüft. 1602 Treuchtlinger hätten sich mit ihrer Unterschrift für einen Bürgerentscheid ausgesprochen, genau 1451 der Stimmen seien gültig. Das sind gut 14,6 Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger – bei neun Prozent oder knapp 900 Bürgern liegt die erforderliche Hürde.
Die Verwaltung empfehle dem Stadtrat deshalb, den Bürgerentscheid zu genehmigen und durchzuführen – sofern das nach der jüngsten Entwicklung überhaupt noch nötig ist.
[Der Artikel wurde am 3. Juli 2019 um 11.15 Uhr um die Aussage des Landrats und das korrekte Gesprächsdatum am Ministerium ergänzt]